Regierung lobt Demonstrationen für Freiheit Blick in die Ferne

In den letzten Wochen ist es fast schon zu einer Tradition geworden, dass die Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz (BPK) montags die Demonstrationen in Weißrussland loben. Auch in Zeiten, in denen immer mehr Demonstrationen im eigenen Land verboten werden. Heute sagte meine Ex-Focus-Kollegin Ulrike Demmer zu Beginn der BPK: „Trotz massiver Repressionen haben am gestrigen vierten Adventssonntag tausende Belarussinnen und Belarussen friedlich und mutig für ihre demokratischen Rechte und für Veränderungen in ihrem Land demonstriert. Daran kann man sehen: Das Streben nach Freiheit und Demokratie lässt sich nicht mit Gewalt ersticken. Das Regime hat jegliche Legitimation verspielt, indem es Woche für Woche die demokratische Idee verrät. Es schlägt zu und verhaftet, statt zuzuhören. Die Maxime des Regimes scheint zu lauten: Selbsterhalt um jeden Preis.“

Nachdem ich einen Tag vor diesen Worten selbst in Berlin festgenommen wurde, nur weil ich friedlich filmte (siehe hier), klangen diese Worte heute in meinen Ohren besonders nach. Und sie erwischten mich auch auf dem falschen Fuß. Aber nachdem ich schon mehrfach beim Lob von Demmers Chef Steffen Seibert für die Demonstranten in Weißrussland in der Bundespressekonferenz auf den Widerspruch hingewiesen habe, dass gleichzeitig in Deutschland massiv gegen Kundgebungen vorgegangen wurde, verkniff ich mir heute eine erneute Nachfrage. Auch wenn es mir fernliegt, die Bundesrepublik und Weißrussland gleichzusetzen: In Sachen Demokratie sollte man in meinen Augen auch vor der eigenen Tür kehren.

Hauptthema auf der Bundespressekonferenz (BPK) war heute die Virus-Mutation in Großbritannien und ihre Folgen für Deutschland, die EU und den Reiseverkehr. Es „geht jetzt in erster Linie darum, die Mutation als zusätzlich potenziellen Beschleuniger der Pandemie möglichst aus Deutschland und Kontinentaleuropa herauszuhalten. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, Flüge aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach Deutschland zunächst zu untersagen“, sagte Demmer. Auf die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, Passagierflüge aus Großbritannien vorerst zu untersagen, antwortete die Regierungssprecherin: „Bisher wissen wir nur sehr wenig über die Mutation des Virus in Großbritannien, sodass wir die Lage noch nicht abschließend bewerten konnten.“

Auf die Frage nach Wolfram Henn, dem Mitglied des Ethikrats, das angeregt hatte, dass Menschen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen, im Krankheitsfall auch auf eine Behandlung verzichten sollten, und die Unterstützung von Christian Drosten für diese Aussage, antwortete Hanno Kautz, der Sprecher von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Dazu möchte ich, ehrlich gesagt, keine Stellung nehmen.“

Auf meinen Hinweis, dass laut Intensivregister nur die Hälfte der Coronatoten auf den Intensivstationen sterbe, und die Frage, wo die anderen sterben und welcher Anteil davon in den Altenheimen, antwortete Kautz, er müsse diese Zahlen nachliefern (siehe hier).

Meine nächste Frage: „Olfert Landt, einer der Väter des PCR-Tests, der auch eng mit Herrn Drosten zusammenarbeitet, hat gerade in einem Interview gesagt, dass etwa die Hälfte der PCR-Getesteten nicht infektiös sei. Er hat die Bundesregierung beziehungsweise das Robert-Koch-Institut, das ja eine Behörde der Bundesregierung ist, auch massiv kritisiert und gesagt, man sei da zu streng. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Aussagen nicht kennen. Aber generell frage ich: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die PCR-Tests Infektiosität nachweisen?“

Dazu Kautz: „Das, was Sie als Neuigkeit verkaufen, ist fast seit Beginn der Coronakrise bekannt. PCR-Tests sind weltweit die anerkannte Methode, um das Virus nachzuweisen. Aber dass jemand am Anfang und am Ende der Infektion nicht infektiös ist, ist klar. Man ist nur nach drei oder vier Tagen infektiös. Trotzdem kann man natürlich das Virus nachweisen. Das ist jetzt also keine Sensation.“

Ich hakte nach: „Es geht aber um die Kritik von Herrn Landt, also nicht um diese Tatsache, sondern darum, dass er sagt, dass Leute unnötig in Quarantäne seien, und dass er deswegen das Robert-Koch-Institut am heutigen Tag scharf kritisiert. Er sagt, das werde nicht berücksichtigt. Man schicke Leute unnötig in Quarantäne.“

Darauf Kautz: „Man muss eine Balance finden, Herr Kollege, zwischen Vorsicht, die man walten lässt, und Maßnahmen, die man trifft. Man wird sicherlich den einen oder anderen positiv getestet haben und in Quarantäne schicken, der nicht infektiös ist. Aber durch die Anamnese, die stattfindet, wenn es darum geht, wann infiziert wurde und wann man dem Virus gegenüber exponiert war, kann man eigentlich ziemlich sicher sein, dass eine große Zahl mit den PCR-Tests richtig liegt.“

Seehofer-Sprecher Steve Alter fragte ich: „Es ist bei Netflix eine Dokumentation über den Alltag bei der „Bild“-Zeitung erschienen. Darin ist zu sehen, wie Ihr Minister den Chefredakteur der „Bild“-Zeitung über eine Razzia bei der Hisbollah informiert, weswegen die „Bild“-Zeitung zuerst dorthin gehen konnte. Die Frage ist: Auf welcher Rechtsgrundlage werden ausgewählte Journalisten vorab über interne polizeiliche Maßnahmen informiert? Ist das üblich? Passiert das öfter? Wer wird da noch informiert? Kann man auch selbst über Razzien informiert werden? Und eine zweite Frage: Die „Bild“-Zeitung hat berichtet, dass an diesem Wochenende eine Rückholmaßnahme stattfinden sollte. Drei deutsche IS-Kämpferinnen, die nach Syrien in den Krieg gegangen sind, sollten am Wochenende zurückgeholt werden. Hat das stattgefunden? Sind die hier in Haft oder auf freiem Fuß, wenn das stattgefunden hat?“ (anzusehen hier).

Darauf Alter: „Zu Ihrer ersten Frage muss ich Ihnen sagen, dass ich diese Dokumentation nicht kenne. Ich kann also sozusagen die Szene, die Sie beschreiben, nicht konkret bewerten. Ganz allgemein ist es so, dass das Bundesinnenministerium Kontakte zu Medienvertretern unterschiedlicher Art hat. Der Bundesinnenminister führt auch Gespräche. Wenn wir Anfragen bekommen, beantworten wir diese Anfragen im Rahmen der Möglichkeiten. Offenbar war auch das von Ihnen geschilderte Szenario Teil einer Kommunikation mit Medienvertretern.

Zur zweiten Frage: Ich kann Ihnen bestätigen, dass am vergangenen Wochenende mehrere Personen nach Deutschland eingereist sind und zurückgeholt wurden. Vielleicht kann meine Kollegin aus dem Auswärtigen Amt noch etwas ergänzen. Zu den Einzelfällen möchte ich hier nicht Stellung nehmen. Die Personen sind angekommen und jeweils den zuständigen Behörden übergeben worden.“

Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes Sasse fügte hinzu: „Ich kann dazu kurz ergänzen. Herr Alter hat es schon erwähnt: Es ist richtig, dass am Wochenende zwölf Kinder – darunter sieben Waisen – und drei Frauen mit einem Charterflug aus Nordsyrien zurückgeholt wurden. Dabei haben wir mit Finnland zusammengearbeitet, das selbst acht eigene Staatsangehörige zurückgeholt hat. Es handelt sich um Personen, die sich in den Lagern Roj und al-Hol aufgehalten hatten. In diesen Fällen war nach Einschätzung der lokalen Stellen und nach unserer Einschätzung eine Ausreise der Personen aus humanitären Gründen dringend erforderlich. Das betrifft vor allem natürlich die Waisen und die kranken Kinder. Außenminister Maas hat sich gestern gegenüber der Presse ausführlich dazu geäußert und auf diese Äußerungen möchte ich verweisen. Im Übrigen kann ich noch einmal unseren Dank aussprechen, denn die Rückholung war lange geplant. Wir haben sehr intensiv mit NGOs, aber auch mit der kurdischen Selbstverwaltung in Nordostsyrien und der Regierung der Region Kurdistan-Irak zusammengearbeitet. Diesen lokalen kurdischen Stellen gebührt ausdrücklicher Dank für die Zusammenarbeit.“

Ich fragte noch einmal nach: „Herr Alter, es ist klar, dass Sie diesen Fall nicht kennen. Aber ist es generell tatsächlich so, dass das Bundesinnenministerium über laufende Ermittlungen und Razzien informiert? Vielleicht können Sie die Information nachreichen und auch sagen, wie und auf welcher Rechtsgrundlage das in diesem Fall war. Vielleicht können Sie sich kundig machen und das im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nachreichen. Zweitens: Sie sagten, die Damen seien den Behörden übergeben worden. Interpretiere ich es richtig, dass sie nicht auf freiem Fuß sind, oder haben Sie dazu keine Informationen?“

mvg

Dazu Alter: „Ich fange mit Ihrer zweiten Frage an. Es ist bei solchen Sachverhalten – wenn also Personen nach Deutschland geholt werden – immer so, dass geprüft wird, ob auch Sicherheitsfragen zu berücksichtigen sind. Wir haben an dieser Stelle mehrfach erklärt, dass eine Reihe von Voraussetzungen gegeben sein müssen, bevor so etwas stattfinden kann. Dann kommt es in den jeweiligen Fallkonstellationen zu unterschiedlichen Folgemaßnahmen. Wenn etwa Haftbefehle vorliegen, muss gewährleistet sein, dass diese nach Ankunft unmittelbar vollzogen werden können. Diese Überlegungen und Abwägungen sind in den Fällen, über die wir jetzt sprechen, am Wochenende auch gelaufen. Je nachdem, welcher Fall vorgelegen hat, ist genau das eingetreten. Eine Person – das kann ich ohne Nennung des Namens hier sagen – ist in Haft gegangen. Zur Nachfrage: Ich prüfe das gerne im Rahmen dessen, was Sie hier im Rahmen der Bundespressekonferenz an Fragen stellen. Wenn Sie einen IFG-Antrag stellen möchten, würde ich Sie bitten, das gesondert zu tun.“

Über die Antwort Alters auf die Frage nach meiner Festnahme am Sonntag habe ich bereits einen eigenen Artikel geschrieben (siehe hier).

Auf die Frage nach einem Bericht im Tagesspiegel, demzufolge Gesundheitsminister Spahn vom heutigen Gematik-Chef Dieken eine Wohnung über knapp eine Million Euro erworben hat, und wie das Ministerium den zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Kauf und der Beförderung des Spahn-Freundes bewerte, antwortete Kautz: „Die beiden kennen sich seit sehr vielen Jahren. Es ist richtig, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im August 2017 eine Wohnung von Markus Leyck Dieken erworben hat. Allerdings steht das, wie das in dem Text insinuiert wird, in keinem Zusammenhang mit der Berufung von Markus Leyck Dieken zum Geschäftsführer der Gematik. Im August 2017 war weder absehbar, dass Jens Spahn Bundesgesundheitsminister wird, noch waren die Mehrheitsverhältnisse in der Gematik – das ist eine Gesellschaft – so, dass der Bund sagen konnte, wen er dort als Geschäftsführer haben wollte. 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium die Mehrheitsanteile übernommen, und erst im Juli 2019 ist Herr Leyck Dieken Geschäftsführer der Gematik geworden. Es gibt also keinen Zusammenhang. Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, hat Herr Leyck Dieken außerdem auch gesagt, er habe sogar auf Gehalt verzichtet, um diesen Job als Geschäftsführer der Gematik anzunehmen. Ich denke, insofern entzieht das diesem Bericht die Grundlage.“

[themoneytizer id=“57085-1″]

Bild: Boris Reitschuster 
Text: red


[themoneytizer id=“57085-2″]

[themoneytizer id=“57085-3″] [themoneytizer id=“57085-16″] [themoneytizer id=“57085-19″]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert