„Reichstags-Sturm“: Innensenator verantwortlich Kundgebung war unzulässig: Vorwurf des Versagens gegen Geisel

Neue Wende beim so genannten „Reichstags-Sturm“ am 29.8., der gar keiner war: Die Kundgebung, die zu den tumultartigen Szenen geführt hat, hätte gar nicht stattfinden dürfen. Die Polizei hätte die Veranstaltung von Reichsbürgern und Rechtsextremen, die zu den Ereignissen führte, unterbinden müssen. Die Innenverwaltung hat dabei versagt, wie Recherchen von reitschuster.de und  die Antwort des rot-rot-grünen Berliner Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Luthe ergaben. Die Verantwortung für das Versagen trägt Innensenator Andreas Geisel (früher SED, heute SPD). Dabei war er mit auf der Bühne, als im Bundestag mehrere Polizisten geehrt wurden, die damals bei den tumultartigen Szenen an vorderster Front waren und als „Helden des Reichtags-Sturms“ in den Medien gefeiert wurden. 

Schon Anfang September hatten Nachfragen von reitschuster.de bei der Berliner Polizei ergeben, dass die Behörden vorab von einer Bedrohungslage für den Reichstag gewußt hatten. Sie waren demnach im Bilde, dass das Parlamentsgebäude und Botschaften “im Fokus der Versammlungsteilnehmenden standen” und voran sogar von einem Sturm die Rede war. Genauso brisant in der Antwort: “Ein Zulassungsbescheid des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Durchführung einer Versammlung am 29. August 2020 innerhalb des befriedeten Bezirks des Deutschen Bundestages lag bei der Versammlungsbehörde nicht vor. Dies gilt auch für einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.”

Auf gut Deutsch: Es wurde vor den Augen der Polizei gegen das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes verstoßen, dass für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht einen ,Befriedeten Bezirk´ abgrenzt.  Dort sind Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich verboten.

Innensenator Geisel hatte noch vor den Demonstrationen von Corona-Maßnahmen-Kritikern am 29.8, die seine Behörde verbieten ließ, verkündet, er werde verhindern, „dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird“. Diese Aussage erscheint in einem völlig anderen Licht, wenn man betrachtet, dass Geisels Behörden den Rechtsextremisten regelrecht den Zugang zum Reichstag öffneten – widerrechtlich. Denn von einer laut Gesetz zwingend vorgeschrieben Ausnahmegenehmigung für den Veranstalter, den Verein „Staatenlos“ um den Ex-NPD-Kader Rüdiger Hoffmann, gab es vom Innenministerium nicht, wie der Senat jetzt auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Luthe mitteilen musste. Ohne diese war die Veranstaltung gesetzeswidrig.

Warum ließ die Polizei die Veranstaltung zu, obwohl sie illegal war? Warum waren kaum Beamte vor Ort, obwohl die Polizei nach eigener Angabe von den Plänen für einen Sturm auf den Reichstag wusste? Wie konnte sie davon überrascht sein trotz vorheriger Kenntnis?

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Die bisherige Ausrede Geisels bricht in sich zusammen. Er hatte geltend gemacht, die Gerichte hätten ebenso wie das Verbot der Corona-Demonstration auch das der Reichsbürgerkundgebung aufgehoben. Das trifft zwar in Bezug auf die Corona-Maßnahmen zu. Aber eben nicht in Bezug auf das Gesetz für die befriedete Zone. Geisel hat damit das Gesetz ignoriert. Er hätte die rechtsextreme Veranstaltung nicht nur auflösen können, sondern müssen.

Berlins Senat teilte auf Anfrage des FDP-Mitglieds Marcel Luthe nun mit: „Ein Zulassungsbescheid des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zur Durchführung einer Versammlung am 29. August 2020 innerhalb des befriedeten Bezirks des Deutschen Bundestages lag der Versammlungsbehörde nicht vor, ebenso wenig ein entsprechender Ablehnungsbescheid.“

mvg

Luthe sieht Geisel in der Verantwortung für das Versagen. Der hätte die verbotene Versammlung auflösen und den Rechtsextremen nie eine Bühne bieten dürfen im Herzen des Regierungsviertels.

„Zu den Szenen vor dem Reichstag konnte es einzig und allein kommen, weil die politische Führung nicht in der Lage war, ihre Hausaufgaben zu machen“, so Luthe zu „reitschuster.de“: „Es war den Verantwortlichen offenbar wichtiger, die friedlichen Versammlungen zu stören, als entschlossen gegen Neonazikader einzuschreiten und geltendes Recht durchzusetzen. „Für diese Schlamperei“, so Luthe weiter, sei einzig und allein Geisel verantwortlich.

Was bewegte Geisel und seine Behörde? Haben sie tatsächlich das Gesetz nicht gekannt oder vergessen? Und zwar offenbar wochenlang, denn solche rechtsextremen Veranstaltungen am Reichstag bzw. Kanzleramt gibt es seit Wochen. Wenn man davon wußte, dass Rechtsextreme einen „Sturm“ planten – warum tat man nichts? Es gibt nur zwei Erklärungen: völliges Versagen. Oder – zumindest nicht auszuschließen – man legte es geradezu darauf an, dass es zu unschönen Szenen kommt. Das klingt zwar ungeheuerlich für westliche Demokratien. In der SED, in der Geisel politisch sozialisiert wurde, waren solche Taktiken aber eher Alltag. Nur ist das leider heute von den meisten vergessen. Fakt ist, dass in der Kommunikation nicht zwischen Querdenken und der Demo am Reichstag getrennt wurde und die Ereignisse am Reichstag gegen die große Querdenken-Demo instrumentalisiert wurden.

Der vermeintliche „Reichtags-Sturm“ wurde zu einer modernen Polit-Posse aufgebauscht, Bundespräsident und Bundestags-Präsident inklusive. Geisel wurde gemeinsam mit den drei Polizisten, die zeitweise recht allein vor dem Reichstag standen, im Bundestag mit Applaus geehrt, die drei Beamten wurden umgehend von Steinmeier persönlich im Schloss Bellevue geehrt. In den Medien beherrschte der kleine Tumult tagelang die Schlagzeilen, die Corona-Demonstranten wurden quasi in Mithaftung genommen. Aus Sicht der Vorkämpfer des linksgrünen Zeitgeists war der vermeintliche „Reichstags-Sturm“ wie ein Lottogewinn an der Propaganda- und Framing-Front.

Dabei wurde massiv manipuliert, wie die Antwort auf eine weitere Anfrage Geisels ergab. Demnach gelangten „nach gegenwärtigem Erkenntnisstand  für wenige Minuten ca. 400 – 500 Personen auf die Treppe vor dem Portal des Reichstagsgebäudes.“ Von einem Versuch, gewaltsam in das Gebäude einzudringen, wie er in den Medien unterstellt wurde, ist in der Antwort gar nicht erst die Rede. Weiter heißt es in der Antwort, dass bisher erst zwölf Tatverdächtige identifiziert wurden, von denen lediglich „eine Person den ermittlungsunterstützenden Hinweis politisch motivierter Straftäter (PMK -rechts-)“ aufweist. Im Klartext: Der vermeintliche Sturm der Rechtsextremen war weder ein Sturm, noch ist er Rechtsextremen zuzuordnen.

In einer funktionierenden Demokratie wäre ein Rücktritt Geisels wohl nur schwer zu vermeiden. Im heutigen Berlin droht ihm wohl nicht einmal richtiges Ungemach.


PS: Ich komme gerade vom Marsch für das Leben in Berlin und den linken Gegendemos. Bei diesen wurde ich erneut massiv am Arbeiten gehindert, teilweise auch von der Polizei. Sehen Sie mein Video dazu heute Abend, spätestens morgen Mittag hier auf meiner Seite bzw. auf YouTube.
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Bild: Screenshot/YouTube
Text: br

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