„Sittenwidrig“: Klatschende Ohrfeige von Gericht für GEZ-Sender "Leistungen in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung"

Schlimmer hätte es kaum kommen können für den RBB: Das Berliner Arbeitsgericht hat dem öffentlich-rechtlichen Sender jetzt ordentlich die Leviten gelesen. Und es hat damit die im Zuge der sogenannten Schlesinger-Affäre vorgenommenen Kündigungen bereits im dritten Fall bestätigt.

Im konkreten Fall ging es um die ehemalige juristische Direktorin Susann Lange. Die hat sich darauf berufen, dass ihr der Sender laut Arbeitsvertrag in den kommenden Jahren insgesamt noch Ruhegelder in Höhe von 1,8 Millionen Euro schuldet.

Doch es kam ganz anders, als die frühere Topmanagerin es sich wahrscheinlich vorgestellt hat. Richter Simon Coenen verweigerte Lange nicht nur die 1,8 Millionen Euro, die sie zusätzlich zu einer späteren Rente noch einforderte. Er erklärte auch den gesamten Arbeitsvertrag für rechtswidrig. Mit anderen Worten: Das Arbeitsverhältnis löste sich vor Gericht quasi in Luft auf.

Auslöser für das harte Urteil sind die üppigen Versorgungsansprüche in dem Arbeitsvertrag. Der Richter sprach von einem „wucherähnlichen Rechtsgeschäft“. Die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Senders stünden in einem groben Missverhältnis zur Gegenleistung. Die Regelungen seien zu günstig für die Klägerin und zu teuer für den Sender, sagte der Richter laut einem Bericht des Portals „Business Insider“.

„Wir haben es mit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zu tun“, betonte der Richter: Der RBB sei wie Behörden an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden. Dies hätten auch die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg bekräftigt. Die Aufgabe des Senders bestehe „nicht in erster Linie darin, hohe Gehälter zu zahlen“, sondern in einem umfangreichen, vielfältigen Programm, so der Arbeitsrichter laut „Business Insider“.

Verdacht der Vetternwirtschaft

Zum Vergleich: In der freien Wirtschaft hätte ein Mitarbeiter im Management mit vergleichbarem Einkommen nur mit einer Abfindung in Höhe von etwa 150.000 Euro rechnen können, einem Bruchteil dessen, was der RBB seiner Direktorin zugestand. Besonders brisant: Die frühere Personalchefin des Senders war mit der jetzt klagenden Direktorin verheiratet. Hier drängt sich also der Verdacht der Vetternwirtschaft beim Abschluss des Arbeitsvertrages geradezu auf. Getraut wurden die beiden übrigens von der damaligen Vorsitzenden des RBB-Rundfunkrates, einer Pfarrerin.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Lange noch dagegen Rechtsmittel eingelegt kann, kommt es doch einer juristischen Sensation gleich: Erstmals hat ein deutsches Gericht einem öffentlich-rechtlichen Sender in aller Deutlichkeit Sittenwidrigkeit bestätigt. Das ist die größte anzunehmende Ohrfeige für eine öffentlich-rechtliche Anstalt.

Faktisch wird damit die Veruntreuung von Gebührengeldern durch das Gericht diagnostiziert. Es bestätigt die Kritik vieler Gegner des Zwangsgebührensystems in seiner heutigen Fassung, die von einer Selbstbedienungsmentalität in den Sendern ausgehen. Spötter sprechen gar von einer Pensionskasse mit angegliedertem Sendebetrieb.

Das Urteil zeigt, wie pervertiert das System ist. Und dass es keine Legitimation für Zwangsgebühren für ein derart korruptes System gibt.

Gelddruckmaschine

Besonders bitter: Während die Sender beim Programm oft massiv sparen und einfache und vor allem freie Mitarbeiter zu teilweise prekären Bedingungen beschäftigen, lassen es sich die „Großkopferten“, wie man in Bayern sagen würde, gut gehen und schachern sich das Geld regelrecht gegenseitig zu.

Der Richterspruch beweist, dass das gebührenfinanzierte System in der heutigen Form keine Legitimation mehr hat. Faktisch handelt es sich um staatlich legitimierte Korruption. Die Regierungen sorgen dafür, dass die Sender einen üppigen Geld-Strom erhalten und die machen im Gegenzug Propaganda für genau diese Regierungen. Das einstige Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Bonzen und Journalismusfunktionäre in den Chefetagen längst pervertiert.

Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!  

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Gabor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinn­soldaten“ und einer „medialen Kampf­maschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

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