Unesco-Friedenspreis für Angela Merkel Jury würdigt „großen Einsatz“ während der Flüchtlingskrise 2015

Von Kai Rebmann

Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist von der Unesco mit dem Félix-Houphouët-Boigny-Friedenspreis ausgezeichnet worden. Mit der nach dem langjährigen ivorischen Staatspräsidenten benannten Auszeichnung sollen besondere Verdienste um die Menschenrechte und den Weltfrieden gewürdigt werden. Wann und wo die Wir-schaffen-das-Kanzlerin die Auszeichnung in Form einer Goldmedaille und Urkunde ausgehändigt bekommen wird, ist noch offen.

Der Jury-Präsident und Friedensnobelpreisträger Denis Mukwege begründet die Preisverleihung an Angela Merkel wie folgt: „Die gesamte Jury war von ihrer mutigen Entscheidung aus dem Jahr 2015 berührt, mehr als 1,2 Millionen Flüchtlinge insbesondere aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea aufzunehmen.“ Die Ex-Kanzlerin habe der Geschichte eine Lektion hinterlassen, so der Menschenrechtsaktivist aus dem Kongo. Unesco-Generaldirektorin Audrey Azoulay fand ebenfalls nur lobende Worte für die CDU-Politikerin mit FDJ-Vergangenheit: „Frieden schaffen besteht auch aus dem Öffnen von Türen für die, die leiden. Die Entscheidung der Jury erinnert daran, dass die Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen ein zentrales Anliegen ist“, wie die Französin erklärte.

Faktische Außerkraftsetzung des Dublin-III-Verfahrens

Über die Bewertung der Entscheidungen, die die Merkel-Regierung im Zuge der Flüchtlingskrise ab dem Jahr 2015 getroffen hat, kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Fakt ist jedoch, dass sich die damalige Bundeskanzlerin vorsätzlich und fortdauernd über internationales Recht hinweggesetzt und unter anderem das eigentlich für alle Unterzeichnerstaaten (EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) verbindliche Dublin-III-Verfahren hinweggesetzt hat. Merkels Sprecher Steffen Seibert bekräftigte auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise noch: „Deutschland hat Dublin nicht ausgesetzt. Es ist geltendes Recht.“ Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe lediglich „verfahrensrechtliche Vereinfachungen“ vorgenommen.

Sinn und Zweck des Dublin-III-Verfahrens ist es eigentlich, dass der Antrag auf internationalen Schutz (Asyl) eines Antragstellers nur in einem Land geprüft und bearbeitet wird. Das Abkommen besagt, dass dies der Staat ist, auf dessen Boden der Flüchtling erstmals seinen Fuß setzt. Den geografischen Gegebenheiten folgend könnte dies bei Deutschland also nur der Fall sein, wenn Flüchtlinge über die Nord- oder Ostsee in die Bundesrepublik kommen würden. Oder wenn Migranten eingeflogen werden, was im Zuge der Flüchtlingskrise ebenfalls mehrfach vorgekommen ist, so absurd es auch klingen mag. Um diesen Grundsatz zu umgehen, bediente sich die Bundesregierung unter Angela Merkel eines Schlupflochs, dem Artikel 17 der Dublin-Verordnung, in dem das sogenannte „Selbsteintrittsrecht“ geregelt ist. Damit kann sich ein Zielland für zuständig erklären, obwohl eigentlich ein anderes Land zuständig wäre.

Artikel 17 war von den Vätern des Dublin-III-Verfahrens jedoch als eine Ausnahmeregelung für Härtefälle vorgesehen. Angela Merkel hat die Ausnahme aber zur Regel gemacht und damit Millionen von Flüchtlingen ein Blanko-Ticket nach Deutschland ausgestellt. An eine geregelte Migration und Einzelfallprüfungen von Asylanträgen, wie sie das Dublin-III-Verfahren nicht ohne Grund vorsieht, war fortan nicht mehr zu denken. Anzahl, Herkunft, Alter und viele weitere für ein ordnungsgemäßes Asylverfahren notwendigen Informationen konnte und wollte niemand mehr kontrollieren, die bundesdeutschen Grenzen wurden zu Einfallstoren für Wirtschaftsmigranten, insbesondere aus dem arabischen Raum. Wie engmaschig die Grenzen aber kontrolliert werden können – wenn man es denn will – wurde dann während der Corona-Lockdowns unter Beweis gestellt.

Tiefe Spaltung der Gesellschaft in Deutschland

Der Alleingang der damaligen Bundeskanzlerin sollte für die Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland, aber auch weite Teile von Europa nicht ohne Folgen bleiben. Die Terroranschläge von Paris 2015, auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 oder in einer Londoner U-Bahn 2017 sind nur die bekanntesten Angriffe auf ihre Gastländer, die nachweislich auf das Konto von Tätern gehen, die im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 nach Europa gekommen bzw. fast schon geholt worden sind. Auch die inzwischen von weiten Teilen der Bevölkerung als „normal“ hingenommenen massiven Sicherheitsvorkehrungen auf Volksfesten oder die aktuellen Zustände in deutschen Freibädern sind eine unmittelbare Folge dieser völlig verfehlten Migrationspolitik, die untrennbar mit dem Namen Angela Merkel verbunden bleiben wird.

Dabei war es von Beginn an alles andere als ein Geheimnis, dass die Integration völlig kulturfremder Flüchtlinge in einer millionenfachen Größenordnung kaum würde gelingen können. Daran ändert sich auch nichts, wenn man ganz fest die Augen verschließt und sich immer wieder den Satz „Wir schaffen das“ vorsagt. Eine der rechtspopulistischen Schwurbelei gänzlich unverdächtige Online-Enzyklopädie schreibt unter dem Eintrag „Flüchtlingskrise in Europa 2015/16“ unter anderem: „Im April 2015 warfen muslimische Flüchtlinge zwölf Christen aus ihrem Flüchtlingsboot ins Mittelmeer. Die Opfer sollen sich geweigert haben, ein islamisches Gebet zu sprechen. Ein Gericht in Italien verurteilte sechs Täter im Februar 2017 zu 18 Jahren Haft.“ Über die Zustände, die in den Flüchtlingsunterkünften mehr oder weniger an der Tagesordnung waren, schreibt das Portal: „Es kam zu Massenschlägereien unter Asylsuchenden und mit Sicherheitsbeamten, zu Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen auf Frauen, Kinder und Homosexuelle sowie zu religionsbezogener Gewalt (z. B. gegen Jesiden und Christen).“

Ein nüchterner Blick auf diese Ausgangslage hätte also jedem, der es auch sehen wollte, klar machen müssen, dass die millionenfach ins Land geholten Migranten eine völlig andere Vorstellung von Werten wie Demokratie, Gleichberechtigung oder Religionsfreiheit haben. Stattdessen wurde immer und immer wieder das Narrativ der „Fachkräfte aus dem Nahen Osten“ bemüht, die angeblich vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern fliehen müssen. Welche Rolle spielte es da schon, dass diese „Flüchtlinge“ nicht selten mehrere sichere Drittstaaten durchquerten, ehe ihre „Flucht“ in ihrem selbsternannten Utopia namens Deutschland endete? Oder wie glaubwürdig sind Asylanträge von Menschen, die zwar aus ihrer Heimat fliehen mussten, dann aber regelmäßig ihren Jahresurlaub dort verbringen? Diese und weitere Fragen wurden von der damals verantwortlichen Bundeskanzlerin Angela Merkel ganz bewusst nie gestellt. Und dafür, sozusagen für ihr Lebenswerk, wird die Frau, die die Gesellschaft in Deutschland und Europa nachhaltig gespalten hat, jetzt mit dem Unesco-Friedenspreis ausgezeichnet. Damit steht Merkel ab sofort auf einer Stufe mit so bekannten Friedensaktivisten wie etwa Jassir Arafat. Dem ehemaligen PLO-Führer war der Unesco-Friedenspreis im Jahr 1993 ebenfalls verliehen worden.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Alexandros Michailidis / Shutterstock
Text: kr

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