Hunderttausende Menschen mussten in Deutschland in Quarantäne, weil ein PCR-Test bei ihnen trotz fehlender Anzeichen für eine Erkrankung, also ohne klinische Symptome, positiv anschlug – oder bei einem Menschen, mit dem sie engen Kontakt hatten. Privilegierte wie Fußballspieler konnten sich in solchen Fällen oft durch einen zweiten Test freitesten lassen. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt explizit, bei positivem PCR-Test ohne Symptome einen Zweittest zu machen. PCR-Hersteller Olfert Landt von der Firma TIB Molbiol, Partner von Drosten und jeder „Corona-Leugnung“ unverdächtig, mahnte, „dass schätzungsweise die Hälfte aller positiv getesteten Personen nicht infektiös seien“ und forderte ein Umdenken der Behörden (siehe hier). In einer funktionierenden Demokratie wäre all das ein großes Thema. Es wäre in den Schlagzeilen, würde im Parlament diskutiert und die Regierung müsste Rede und Antwort stehen.
Und was passiert in Deutschland 2021? Nichts. Die Regierung drückt sich um Antworten. In einer Art und Weise, die eigentlich nur noch als demonstrativ zu bezeichnen ist. Und zynisch in einer Art und Weise, wie man das in einer Demokratie eigentlich nicht für möglich halten würde. Denn es kommt einer Ohrfeige für die Bürger gleich. Hier das Wortprotokoll meines fünften Versuches auf der Bundespressekonferenz, eine Antwort von der Bundesregierung zu bekommen:
Meine Frage an Spahns Sprecherin Teresa Nauber: „Wie ist das mit den PCR-Tests gehandhabt, die positiv ausschlagen und bei denen es keine klinischen Symptome gibt? Gibt es da die Möglichkeit für einen Zweittest? Fußballspieler und Prominente machen das ja oft. Wie ist die Regelung, was hat sich da seit Einführung der PCR-Tests geändert?“
Ihre Antwort: „Herr Reitschuster, ich glaube, es ist jetzt das fünfte Mal, dass Sie diese Frage stellen. Herr Drosten, Herr Wieler und Herr Gülde haben ihnen dazu Auskunft gegeben und am Montag haben Sie auch noch einmal Herrn Kautz gefragt. Ich hab dem jetzt wirklich nichts mehr hinzuzufügen.“
Meine Nachfrage: „Es ist tatsächlich das fünfte Mal, dass ich die Frage stelle, und es muss doch möglich sein, dass man beim fünften Mal eine Antwort bekommt. Also noch einmal die Frage: Wie handhaben Sie das?“
Nauber: „Ich habe dem nichts hinzuzufügen.“
Der Verdacht, dass hunderttausende Menschen unnötig ihrer Freiheit beraubt wurden, eine sachliche Nachfrage dazu und als Antwort nur: „Nichts hinzuzufügen.“ Ganz ehrlich: Ich weiß auch nicht mehr, was ich dem hinzufügen kann. Außer, dass ich mich sehr wundere, dass sich unsere Gesellschaft so etwas gefallen lässt und dass es keinen Sturm der Entrüstung hervorruft. Denn selbst wer glaubt, dass die Regierung hier alles richtig macht, müsste sich empört fühlen darüber, dass sie nicht Rede und Antwort steht und auf diese Art und Weise mit mündigen Bürgern umgeht. Ich empfehle sehr, die Szene auch im Video anzusehen – die nicht-verbale Kommunikation ist hier auch sehr aussagekräftig (Link zum Video hier).
Eine große Frage an die mitlesenden Kolleginnen und Kollegen: Warum greifen Sie das nicht auf? Warum decken Sie durch Ihr Schweigen ein solches Verhalten der Regierung? Würden die Medien darüber breit berichten, könnte sie es sich nicht erlauben, so mit den Bürgern umzugehen.
Ich stellte heute noch zwei weitere Fragen an Steffen Seibert, Merkels Sprecher.
Merkels Impf-Rotation?
Meine Frage: „Herr Seibert, ich wäre jetzt fast geneigt zu fragen, wie man an Ihre Handynummer kommt, wenn Kollegen die haben (bezog sich darauf, dass zuvor der Kollege Peter Tiede von der „Bild“ zu Seibert sagte, er habe ihm gerade eine Information per SMS geschickt, Anm. B.R.). Aber zur Sache: Die Kanzlerin hat ja am 2. Februar bzw. nach dem Impfgipfel laut Überschrift von ‘FOCUS online‘ gesagt: Merkel erteilt Privilegien für Geimpfte klare Absage. – Am gleichen Abend kam dann bei Merkur.de das Zitat von Frau Merkel: Da muss man vielleicht Unterschiede machen und sagen, wer das nicht möchte, also impfen, der kann bestimmte Dinge vielleicht nicht machen. – Wie kam es denn zu dem Stimmungswandel innerhalb von 24 Stunden?“
Seibert: „Erst einmal hat sich die Bundeskanzlerin in diesem Interview gestern auch noch einmal ganz klar mit dem fälschlichen Begriff „Privilegien“ auseinandergesetzt. Es geht natürlich nicht um Privilegien, weswegen dies auch nicht der Begriff ist, den sie in dem gestrigen Interview verwendet hat, sondern es geht darum, dass wir alle Grundrechte haben und dass diese Grundrechte aus Gründen der Pandemie zur Zeit eingeschränkt sind. Wenn es also Öffnungen geben wird, dann wird das nicht eine Rückkehr zu Privilegien, sondern eine Rückkehr zu Grundrechten sein. Das ist erst einmal das Erste.
Dann hat sie zweitens gesagt, dass es selbstverständlich, das ist die Politik der Bundesregierung, eine freiwillige Entscheidung jedes Bürgers und jeder Bürgerin sein wird und bleiben wird, sich impfen zu lassen. Wir hoffen auf eine sehr starke Impfbeteiligung; das ist, glaube ich, sehr klar. Die EMA hat sichere und wirkungsvolle Impfstoffe nach reichlicher Prüfung zertifiziert. Deswegen werben wir um Vertrauen für diese Impfstoffe. Aber das bleibt freiwillig.
Dann hat sie sehr viel später, das ist jetzt etwas, was man sicherlich noch nicht genauer sagen kann, darüber gesprochen, was sein könnte, wenn Menschen dann, wenn allen anderen ein Angebot gemacht worden ist, sagen „Ich will das aber nicht“, und ob das dann zu bestimmten Einschränkungen führen würde oder nicht. Mehr kann ich Ihnen dazu heute noch nicht sagen.
Das Entscheidende ist: Es bleibt freiwillig. Wir hoffen auf eine große Beteiligung und werben auch dafür.“
Meine Nachfrage: „Ich verstehe es jetzt aber immer noch nicht. Gab es diesen Sinneswandel, wenn sie am Montag „Keine Sonderrechte“ sagte und sich das dann am Dienstag vorstellen konnte, oder gab es diesen Sinneswandel nicht?“
Seibert: „Von Sonderrechten ist doch gar nicht die Rede.“
Mein Zuruf: „Sie wissen doch, was ich gemeint habe!“
Zensur bei Youtube
Meine Frage: „Herr Seibert, Sie hatten hier im Januar ausgeführt, dass die Bundesregierung bzw. die Kanzlerin es sehr kritisch sehe, dass der Account von Präsident Trump auf Twitter gesperrt wurde. Nun kommt es in Deutschland massiv zu Sperrungen gerade auf YouTube, ich habe das auch persönlich erlebt. Vor Gericht haben diese Sperrungen nicht Bestand, aber die Gerichtsverfahren sind sehr teuer; da besteht also keine Waffengleichheit. Höchstrichterliche Rechtsprechung sagt wegen der Monopol…“
Vorsitzende Welty: „…ich glaube, wir haben Ihren Punkt verstanden.“
Ich: „Was macht die Bundesregierung? Hat die Bundesregierung Pläne, hier etwas zu unternehmen?“
Seibert: „Das, was ich damals im Namen der Bundeskanzlerin über die komplette Sperrung des Twitter-Accounts des US-Präsidenten gesagt habe, hat Bestand. Da ging es nicht um eine Anmerkung zu einem einzelnen Tweet, sondern da ging es um die komplette Verweigerung des Zugangs. Wir haben damals gesagt, dass es dafür einen staatlich-gesetzlichen Rahmen geben muss, der demokratisch zustande gekommen sein muss, und dass das nicht im Ermessen von Unternehmensführungen liegen soll. Dazu habe ich heute auch nichts Neues hinzuzufügen.
Wir haben in Deutschland durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine juristische Situation, das kann Ihnen das zuständige Justizministerium sicherlich genauer erklären. Ich kenne jetzt aber auch nicht Ihre persönlichen Probleme mit diesem Sachverhalt.“
Meine Nachfrage: „Sie haben jetzt gesagt, dass ein gesetzlicher Rahmen zustande kommen soll. Ist das dahingehend aufzufassen, dass Sie das vorhaben, und wenn ja: Wie soll er zustande kommen?“
Seibert: „Ich habe ja das in Deutschland zuständige Gesetz genannt. Das ist ein wichtiges Gesetz, um genau diese Ziele zu erreichen.“
Mein Zwischenruf: „Das erreicht das Gegenteil!“
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Bild: Screenshot/Youtube/Phoenix
Text: br