Welche Rolle spielt Gerhard Schröder beim Ukraine-Krieg? Polens Staatsanwaltschaft ermittelt

Von reitschuster.de

Ist es nur wieder einer dieser seltsamen Zufälle? Am vergangenen Dienstag war Gerhard Schröder einer Einladung in die russische Botschaft in Berlin gefolgt. Gemeinsam mit weiteren ehemaligen und aktuellen deutschen Spitzenpolitikern stieß der Altkanzler auf Moskaus Sieg über Nazi-Deutschland vor 78 Jahren an. Zu den Gästen zählten unter anderem AfD-Chef Tino Chrupalla, Linken-Politiker Klaus Ernst und der frühere SED-Generalsekretär Egon Krenz.

Und jetzt das: Nur wenige Tage nach diesem umstrittenen Stelldichein berichten polnische und deutsche Medien über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, die in unserem Nachbarland gegen Gerhard Schröder aufgenommen worden seien. Das Verfahren werde in Warschau bei der Abteilung „Organisierte Kriminalität und Korruption“ geführt, wo die Rolle des SPD-Politikers während der „Vorbereitungen auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“ beleuchtet werden soll.

Es scheint sich also um wirklich gravierende Vorwürfe zu handeln. So jedenfalls der Eindruck, der in der Berichterstattung vermittelt wird. Schließlich stehen auf das „Gutheißen eines Angriffskriegs“ in Polen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wie etwa der polnische Sender „RMF FM“ oder die „Kölnische Rundschau“ wissen lassen.

Druck auf EU und Ukraine ausgeübt?

Bei Fragen zu den genauen Hintergründen der Ermittlungen zeigt sich die Staatsanwaltschaft in Polen dann aber schon deutlich weniger auskunftsfreudig. Schröder stehe im Verdacht, seine Spitzenämter bei russischen Energiekonzernen dazu missbraucht zu haben, um Druck auf die EU und die Ukraine auszuüben.

Viel mehr ist von den Ermittlern nicht zu erfahren, entsprechende Nachfragen der Kollegen blieben bis Freitag unbeantwortet. Weiter heißt es, der Altkanzler habe die besagten Positionen zumindest teilweise auch noch nach Kriegsbeginn bekleidet und sich nicht vom Kreml distanziert. Das kann man zwar für fragwürdig halten – wahrscheinlich muss man das sogar – überraschen darf es aber nicht wirklich.

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Und ob das alles auch strafrechtlich relevant ist, und allein darum geht es aktuell, erscheint ohnehin mehr als fraglich und eignet sich noch weniger als Erklärung dafür, weshalb sich ausgerechnet Polen als zuständig für die Durchführung eines derartigen Verfahrens erklärt.

Offenbar wurden die Ermittlungen gegen Schröder „in Absprache mit der Ukraine“ aufgenommen. Hintergrund: In den Wochen nach Kriegsbeginn haben die Behörden in Polen, Litauen und der Ukraine ein gemeinsames Ermittlerteam (JIT) ins Leben gerufen, um alle in Betracht kommenden Straftaten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg zu untersuchen.

Echte Relevanz bekam die Gruppe aber erst, nachdem ihr auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag sowie weitere EU-Mitgliedsstaaten beigetreten sind. Seit April 2023 werden von dem Team auch Beweise für einen möglichen Völkermord gesammelt.

Anklage sehr unwahrscheinlich

Dass es in diesem Zusammenhang zu einer Verurteilung oder auch nur einer Anklage gegen Gerhard Schröder kommen wird, gilt als sehr unwahrscheinlich bis ausgeschlossen. Seine Nähe zum Kreml oder die Eigenschaft als „Putin-Versteher“ kann man dem Altkanzler zwar politisch vorwerfen, einen Straftatbestand nach einem der oben genannten Punkte dürfte beides jedoch nicht erfüllen.

Daran dürfte auch die Einschätzung von Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki nichts ändern, dass Schröder „Europa von Russland abhängig gemacht und den ganzen Kontinent in existenzielle Gefahr gebracht“ habe. Dieser politische Kurs mag unter Gerhard Schröder eingeleitet worden sein, wurde danach aber umso mehr von dessen Nachfolgerin Angela Merkel (CDU) forciert. Und politisches Versagen ist, so sehr man es sich manchmal vielleicht auch wünschen mag, nicht per se strafbar.

Bereits im vergangenen Jahr bekam Schröder die ihm zustehenden Privilegien als Altkanzler gestrichen, unter anderem ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag. Ein von der SPD angestrengtes Ausschlussverfahren blieb hingegen erfolglos und wurde im März 2023 von einem parteiinternen Schiedsgericht auch in zweiter Instanz zurückgewiesen.

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