Zerschellt Lindners Lebenstraum an einem Grußwort? Aufhebung der Immunität droht

Von Kai Rebmann (und eine Gegenmeinung von mir unter seinem Text)

Christian Lindner hat nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass sein Berufsziel das Amt des Bundesfinanzministers ist. Vor etwas über einem Jahr ging dieser lang gehegte Lebenstraum endlich in Erfüllung. Böse Zungen sagen, der FDP-Chef habe dafür sogar die liberale Seele seiner Partei an SPD und Grüne verkauft. Und beim Blick in den Koalitionsvertrag und die seither betriebene Politik der Ampel fällt es schwer, das Gegenteil zu beweisen. Jetzt droht Christian Lindner sogar das abrupte Ende seiner politischen Karriere, ein allzu wohlwollend verfasstes Grußwort könnte für den Bundesfinanzminister zum finalen Stolperstein werden.

Die in Karlsruhe ansässige BBBank feierte im Mai 2022 ihren 100. Geburtstag und ist in diesem Zusammenhang an den Finanzminister herangetreten, er möge doch eine kurze Video-Botschaft sprechen. Dieser Bitte ist Lindner offenbar sehr gerne nachgekommen, zumal er in der Vergangenheit schon mehrfach als bezahlter Redner für das Kreditinstitut aufgetreten ist, damals aber noch als einfacher Abgeordneter. Dem „Tagesspiegel“ zufolge soll der FDP-Chef dafür insgesamt „mehrere zehntausend Euro kassiert“ haben. Im Januar 2021, also ebenfalls noch vor seiner Zeit als Mitglied der Bundesregierung, hat Lindner in Berlin-Nikolassee eine Immobilie für 1,65 Millionen Euro erworben. Um den Hauskauf samt teurer Sanierungsarbeiten zu finanzieren, nahm Lindner einen Kredit bei der BBBank auf und ließ zudem eine Grundschuld in Höhe von 2,35 Millionen Euro zugunsten des Geldhauses eintragen.

'Die BBBank ist mir von Grund auf sympathisch'

Im Mai 2022 kam es dann zu dem möglicherweise folgenschweren Grußwort. Denn erneut lobte Lindner die BBBank, deren Kunde er als Privatmann offensichtlich ist, in den höchsten Tönen. Unter anderem steht im Redemanuskript dieser Satz: „Die BBBank ist mir von Grund auf sympathisch.“ Aber: Inzwischen war der FDP-Chef zum Bundesfinanzminister aufgestiegen und ist als solcher zur Neutralität verpflichtet. Zudem soll er bei der Erstellung des Grußwortes seine privaten Geschäftsbeziehungen zu dem Karlsruher Kreditinstitut verschwiegen haben.

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Eine besondere Brisanz bekam der Fall dann aber wenige Wochen später. Anfang Juli 2022 nahm Lindner einen weiteren Kredit bei der BBBank auf und erhöhte die bereits bestehende Grundschuld um zusätzliche 450.000 Euro. Beide Seiten betonen zwar, dass dies zu „marktüblichen Konditionen“ geschehen sei, aber einen faden Beigeschmack hinterlässt ein solcher Vorgang natürlich trotzdem. Lindner-Anwalt Christian Schertz beteuerte zudem, dass zwischen dem Grußwort einerseits und der Immobilienfinanzierung andererseits keinerlei Zusammenhang bestehe.

Eine Anfrage des „Tagesspiegel“, ob die Aufnahme des zweiten Kredits sowie die Erhöhung der Grundschuld bereits zum Zeitpunkt der Produktion des Grußwortes geplant waren, wollte der Jurist dann aber doch nicht beantworten. Christian Lindner selbst beteuerte ebenfalls seine Unschuld und beharrte darauf, dass eine Pflicht zur Offenlegung seiner Geschäftsbeziehungen zur BBBank innerhalb des Ministeriums nicht bestanden habe.

Bundesfinanzminister, FDP-Chef oder Privatmann – wer hat gesprochen?

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte zunächst entsprechende Medienberichte, wonach derzeit eine Aufhebung der Immunität von Christian Lindner geprüft werde, um förmliche Ermittlungen einleiten zu können. Gleichzeitig betonte ein Sprecher aber auch, dass dies „in solchen Fällen“ ein üblicher Vorgang sei und damit noch keine Aussage über das Vorliegen eines möglichen Anfangsverdachts getroffen werde. Bisher sei lediglich eine diesbezügliche Vorprüfung eingeleitet worden, die aktuell noch andauere.

Ob sich Christian Lindner mit seinem Verhalten tatsächlich strafbar gemacht hat oder „nur“ gegen die guten Sitten verstoßen hat, wird wohl entscheidend davon abhängen, wer in dem Grußwort für die BBBank das Wort ergriffen hat. War es der Bundesfinanzminister Christian Lindner? War es der FDP-Chef Christian Lindner? Oder war es am Ende sogar schlicht der Privatmann Christian Lindner? Die Vermutung liegt nahe, dass Ersteres zutrifft und damit ein Verstoß gegen Paragraf 331 StGB (Vorteilsannahme) vorliegt. Im selben Atemzug wäre die BBBank dann konsequenterweise mit dem Vorwurf der Vorteilsgewährung (Paragraf 333 StGB) mit von der Partie.

Für diese Annahme sprechen einige Äußerungen der Lindner-Seite. So erklärte dessen Anwalt zum Beispiel, dass die Gewährung eines kurzen Grußwortes zu Jubiläen wie dem hundertjährigen Bestehen einer Bank „zur regulären Amtsführung eines Ministers“ gehöre. Dem ist grundsätzlich nichts entgegenzusetzen. Alles andere als regulär ist es jedoch, dass ein solches Grußwort zu einem Werbeclip ausartet. Und wenn dann noch kurz darauf bei eben dieser Bank ein (weiterer) Kredit aufgenommen wird – und die Darlehensgewährung gilt im juristischen Sinne als Vorteilsgewährung – dann könnten die Betroffenen ein Problem haben. Die alles entscheidende Frage lautet in diesem Fall dann nur noch, ob das Grußwort und die Kreditvergabe in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen bzw. ein solcher nachgewiesen werden kann.

„Gegenmeinung“ von Boris Reitschuster:

Journalismus lebt von unterschiedlichen Meinungen. So auch im vorliegenden Fall. Ich muss ganz offen gestehen, dass ich dieses Thema etwas anders aufgegriffen hätte als mein geschätzter Autor Kai Rebmann. Aber da ich seine Meinung genauso schätze wie meine, käme es mir nicht in den Sinn, sie nicht zu veröffentlichen oder sie zu zensieren. Im Gegenteil: Ich achte und respektiere sie, zumal sie sehr logisch dargelegt ist. Und ein Geschmäckle hat das Vorgehen Lindners auch in meinen Augen. Den ich politisch scharf kritisiere und der in meinen Augen die FDP als liberale Partei zugrunde richtet – und auch unser Land als ein führender Kopf der Ampel.

Mindestens genauso groß ist aber in meinen Augen das Geschmäckle der medialen Aufbereitung. Dieselben Medien, die Skandale von rotgrünen Politikern wie etwa die unsägliche CumEx-Causa von Bundeskanzler Olaf Scholz auf Sparflamme kochen, wenn etwa bei dessen Kumpel Johannes Kahrs (SPD) 200.000 Euro unerklärlicher Herkunft in bar im Schließfach entdeckt werden, schlagen bei Lindner voll zu. Und teilweise auch voll unseriös. Der „Tagesspiegel“ berichtet, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüfe „eine Aufhebung der Immunität von Christian Lindner“. Das ist Quatsch. Die Staatsanwaltschaft kann die höchstens beantragen. Prüfen kann sie nur der Bundestag. Erzählt hier die Behörde Unsinn? Oder die Journalisten?

Treuer Kubicki

Lindners Vize Wolfgang Kubicki warf sich vor seinen Chef: „Berichte darüber, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität von Christian Lindner prüfe, um dem Verdacht einer möglichen Vorteilsnahme nachzugehen, sind eine politische Charakterlosigkeit und eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung sondergleichen, die personelle Konsequenzen nach sich ziehen muss“, schrieb er. Und forderte, die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck müsse zurücktreten, „mindestens aber die Generalstaatsanwältin entlassen“.

Tatsächlich sind bei solchen Sachen auch Hütchenspielertricks möglich: Wenn jemand – etwa ein Journalist – Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen jemanden erstattet, wird diese am nächsten Tag auf Anfrage, ob sie etwas prüft, natürlich antworten: „Ja, wir prüfen.“ Ob das in diesem Fall so gelaufen sein könnte, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass das, was berichtet wird, keinesfalls so schwer wiegt, wie es dargestellt wird. Zumindest noch nicht.

Bei der gesamten Berichterstattung wird nicht deutlich, ob Lindner bessere Konditionen als ein normaler Kunde bekommen hat. Genau dieser Aspekt ist aber entscheidend. Nur wenn es eine Sonderbehandlung gab, liegt der Verdacht der Vorteilsnahme auf der Hand. So aber ist zumindest auch ein anderer Verdacht nicht von der Hand zu weisen: Dass ein Minister, nachdem er angekündigt hat, mehr auf liberale Inhalte zu pochen, aus dem Amt geschossen werden soll.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shuttserstock

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