Von Kai Rebmann
Die sogenannte Impfung sollte nebenwirkungsfrei sein, dazu vor Ansteckung und Weitergabe des Virus schützen. Bald schon konnten diese und weitere Behauptungen über die neuartige mRNA-Gentherapie, die stets im Brustton der Überzeugung als feststehende Tatsache verkauft wurden, jedoch als Irrlehre widerlegt werden.
Dann sollte die „Impfung“ aber wenigstens vor schweren Verläufen und Tod schützen sowie die Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung von Long-Covid-Symptomen reduzieren. Aber auch dabei handelt es sich bestenfalls um eine vage Hoffnung, da Studien rund um den Themenkomplex „Corona und Impfung“ mit Vorsicht genossen werden sollten.
Spätestens mit dem Auftreten der ersten PostVac-Fälle, die eine ganz ähnliche und selbst von Experten kaum unterscheidbare Symptomatik wie bei Long-Covid-Patienten zeigen, gerieten die Behörden in immer größere Erklärungsnot. Am Narrativ des positiven Nutzen-Risiko-Profils der „Impfung“ wurde und wird aber trotzdem eisern festgehalten.
Dies wiederum erfolgt – wie schon in so vielen Zusammenhängen – offenbar ohne jede evidenzbasierte Grundlage. Was als böser Verdacht ohnehin schon länger im Raum stand, wurde jetzt durch die Antwort der rot-schwarz-grünen Landesregierung in Brandenburg auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion einmal mehr bestätigt – wenn auch eher ungewollt.
‚Informationen zum Impfstatus liegen nicht vor‘
Die Abgeordneten Lars Hünich und Dr. Daniela Oeynhausen konfrontierten das von den Grünen geführte Gesundheitsministerium mit insgesamt sieben Fragen über die „Datengrundlage zu Long-Covid und Post-Vac“. In ihren Antworten muss die zuständige Ministerin immer wieder einräumen, dass ihrem Haus und/oder den untergeordneten Behörden, etwa dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), keine verlässlichen Zahlen dazu vorliegen.
Lars Hünich stellt gegenüber reitschuster.de daher ernüchtert fest: „Seit Mai 2020 – der ersten Erwähnung von Long-Covid auf Twitter – bis heute (August 2023) ist es der Landesregierung Brandenburg nicht möglich gewesen, die Anzahl der von Long-Covid oder gar PostVac betroffenen Menschen zu erfassen. Sie tappte zu Beginn von Corona im Dunkeln und nach Corona schleicht sie immer noch im Dunkeln.“ Dieser Umgang mit Menschen sowie das Fehlen jeglicher Daten, so der AfD-Abgeordnete, sei „unverantwortlich“.
Bereits bei der ersten konkreten Frage muss die grüne Ministerin passen. Die AfD wollte wissen: „Wie viele Fälle von Long-Covid und Post-Vac sind im Land Brandenburg bisher aufgetreten?“ Nonnemacher erklärt hierzu, dass dem ihr unterstellten LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) „derzeit keine Zahlen zu Fällen mit Post-COVID-19-Zustand und unerwünschten Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen“ vorlägen.
Als nächstes wollten die Fragesteller wissen, ob Impfstatus und Alter der Long-Covid- bzw. PostVac-Patienten bekannt seien und baten um eine Gliederung in mehrere Kategorien, wie etwa die genaue Anzahl der jeweils erhaltenen Dosen.
Bezogen auf Long-Covid stützt sich das Gesundheitsministerium in Potsdam auf „bundesweite Zahlen ambulanter Abrechnungsdaten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung“ sowie „Meldedaten gemäß IfSG“. Dies erlaubt offenbar den Rückschluss, dass in Brandenburg im Jahr 2021 neun Patienten wegen eines „Multisystemischen Entzündungssyndroms in Verbindung mit COVID-19“ (ICD-Code: U10.-) behandelt wurden. Alle behandelten Patienten seien jünger als 24 Jahre gewesen und, so wörtlich: „Informationen zum Impfstatus liegen nicht vor.“
Ob es nun bloße Nachlässigkeit war oder diese Daten ganz bewusst nicht erhoben werden, muss dahingestellt bleiben. Jedenfalls entbehrt die Behauptung, dass die sogenannte „Impfung“ vor Langzeitschäden, hier insbesondere Long-Covid, schütze, jeder evidenzbasierten Grundlage.
Laut der Antwort soll es in Brandenburg lediglich „drei Verdachtsmeldungen von Impfkomplikationen“ mit Beschreibung von PostVac-Symptomen gegeben haben. Das ist insofern bemerkenswert, als dass die Ministerin an mehreren Stellen selbst betont, dass eine Abgrenzung zwischen Long-Covid und PostVac praktisch nicht möglich sei.
Häufung von Impfnebenwirkungen? Nein, nur falsche Interpretation…
Sodann wollte die AfD wissen, wie viele Beratungsstellen es in Brandenburg für Long-Covid- bzw. PostVac-Patienten gebe und wie oft diese bisher kontaktiert bzw. in Anspruch genommen worden seien. Nonnemacher führt daraufhin ein halbes Dutzend entsprechender Anlaufstellen auf, den zweiten – und weitaus wichtigeren – Teil der Frage ignoriert sie schlicht.
In einer weiteren Frage stellten Hünich und Oeynhausen fest, dass laut aktueller RKI-Daten zu den Impfquoten vom 13. Juni 2023 „offensichtlich keine Coronaimpfungen mehr verabreicht“ werden. Die AfD-Abgeordneten wollen daraufhin wissen, wie sich die Situation in Brandenburg darstelle und ob der Landesregierung bekannt sei, „weshalb anscheinend keine Impfungen mehr mit Corona-Impfstoffen erfolgen“.
Tatsächlich muss die Ministerin einräumen, dass in der Zeit vom 13. Juni bis 11. Juli 2023 in ganz Brandenburg gerade noch 16 „Corona-Schutzimpfungen“ (O-Ton Nonnemacher) verabreicht worden seien – und fügt hinzu: „Evidenzbasierte Erklärungen für diese niedrige Anzahl an täglich durchgeführten Impfungen liegen der Landesregierung nicht vor.“
Das höchste Sprengstoff-Potenzial bot aber die letzte Frage. Die Landesregierung wurde um eine Beurteilung des Nebenwirkungsprofils gebeten, „insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit Bezug zur Coronaimpfung mehr Anträge auf Versorgung eingegangen sind als in den letzten zehn Jahren und dass zum Beispiel Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen bei den neuartigen mRNA-Impfstoffen im Gegensatz zu herkömmlichen Impfstoffen bundesweit zwischenzeitlich um den Faktor 19 erhöht waren.“
Man muss wahrlich kein Prophet sein, um zumindest den Tenor der Antwort aus Potsdam zu erahnen. Nonnemacher erhebt einen Monopol-Anspruch auf die Wahrheit für das PEI und formuliert diesen so: „Die Prüfung und Bewertung der Verdachtsfälle und des kausalen Zusammenhangs zwischen Impfung und (Verdachts-)Diagnose obliegt ausschließlich dem PEI, welches die Ergebnisse im Verlauf der Corona-Impfkampagne regelmäßig in entsprechenden Sicherheitsberichten veröffentlichte.“
Ferner sei zu beachten, so das Gesundheitsministerium, „dass aus der Anzahl der Verdachtsmeldungen nicht darauf geschlossen werden kann, ob es sich tatsächlich um eine Impfkomplikation“ handele. Außerdem sei es möglich, dass die Anzahl der Anträge auf Versorgung durch „eine Reihe von Faktoren, nicht zuletzt durch öffentliche Aufmerksamkeit“, stark beeinflusst worden sein könnte.
Dies mag grundsätzlich zwar stimmen. Wenn aber, wie im hier vorliegenden Fall, von einer Erhöhung um die Faktoren 10 bzw. 19 die Rede ist, dann ist das wohl kaum (nur noch) mit Fehlinterpretationen oder der „öffentlichen Aufmerksamkeit“ zu erklären.
Festzustehen scheint nach alledem jedenfalls: Die Regierung in Brandenburg – und wohl nicht nur dort – fischt bei den wichtigsten Fragen rund um Long-Covid und PostVac nach wie vor im Trüben.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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