Mediziner und Wissenschaftler: Eine kollektive Impfpflicht ist „unhaltbar” "Es fehlen Daten, dass die Impfung mehr nützt, als schadet"

Von reitschuster.de

Eine Impfpflicht mit COVID-19-Vakzinen ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand rechtlich und ethisch nicht begründbar. Das ist die Kernaussage eines Papiers, das von einer Gruppe von Hochschulmedizinern, unterstützt von Wissenschaftlern und Hochschullehrern vieler Fächer, verfasst und unterzeichnet wurde.

Den Unterzeichnern betonen, dass es nicht um die individuelle Entscheidung für oder gegen die COVID-19-Impfung geht. Vielmehr stehe im Mittelpunkt Frage nach der Legitimation des Staates, eine generelle Impfpflicht einzuführen angesichts unzureichender Evidenz in unterschiedlichen Gruppen der Bevölkerung über Nutzen und potentielle Schäden der vorläufig zugelassenen  COVID-19-Impfstoffe.

Mit dem Statement wollen die Unterzeichner Politik und Öffentlichkeit sowie alle gesellschaftlichen Kräfte darüber informieren, dass beim derzeitigen Stand der Wissenschaft eine vom Staat verordnete Impfpflicht nicht zu verantworten sei.

Die Initiatoren haben reitschuster.de gebeten, ihre Stellungnahme im öffentlichen Raum zu verbreiten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Hier die Stellungnahme und die Liste der Unterzeichner: 

Die von Befürwortern einer allgemeinen Impfpflicht vertretene Auffassung, dass die kollektive Impfung in der gegenwärtigen Situation alternativlos sei, ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand unhaltbar. Es gibt keine den üblichen Standards folgenden wissenschaftlichen Daten, die belegen, dass die Impfung für jede Bürgerin, jeden Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder anderen Faktoren mehr Nutzen als Schaden stiftet. Weder liegen hierzu die üblicherweise in Zulassungsverfahren geforderten Daten aus randomisierten kontrollierten Studien noch aus epidemiologischen Kohorten mit hinreichender Qualität vor. Für große Gruppen der Bevölkerung gibt es überhaupt keine Evidenz für einen Nutzen, z.B. für gesunde Kinder und junge Erwachsene oder für Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft. Dagegen ist ein Schaden nicht auszuschließen, sondern ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sogar anzunehmen. Solche Gruppen zur Impfung zu nötigen, heißt von ihnen zu fordern, dass sie eine Körperverletzung hinnehmen. Die Frage, ob eine Impfung für eine konkrete Person sinnvoll ist oder nicht, verbleibt eine individuelle Entscheidung, die ggfs. nach Rücksprache mit einer Ärztin/Arzt des Vertrauens von jeder Bürgerin und jedem Bürger, bzw. von Eltern in eigener Verantwortung beantwortet werden muss. Die immer wieder postulierte „Notlage“ ist hypothetisch und muss nach fast zwei Jahren in einem der bestentwickelten Gesundheitssysteme der Welt als unrealistisch betrachtet werden. Die scheinbare Begründung einer solchen Notlage durch mathematische Modelle führt in die Irre. Sofern trotz der in Deutschland verfügbaren Kapazitäten Versorgungsprobleme auftreten, ist vielmehr nach der politischen und organisatorischen Verantwortung zu fragen.

Dem Staat fehlt nach dem Vorgesagten jegliche wissenschaftliche, rechtliche und ethische Legitimation, sich über den Willen von Bürgerinnen und Bürgern hinwegzusetzen.

Neben der allgemeinen Impfpflicht wird die Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Krankenhauspersonal, Beschäftigte in der Pflege etc. unter dem Gesichtspunkt eines erhöhten Schutzbedarfs vulnerabler Gruppen diskutiert. Die bisherigen Erfahrungen in der Bundesrepublik zeigen, dass nach einer gewissen Einschwingzeit am Anfang der Pandemie die professionelle Hygiene dieser Berufsgruppen ausreichend ist, Ausbrüche weitestgehend zu verhindern. Eine generelle Impfpflicht in diesen Berufsgruppen muss somit als unverhältnismäßig angesehen werden, auch und gerade vor dem Hintergrund einer Infizierbarkeit durch Geimpfte. Ein konsequenter Infektionsschutz erfordert bei entsprechender epidemischer Lage die Testung des Personals unabhängig von dessen Immunstatus, womit der Zusatznutzen der Impfung fraglich wird und eine Impfpflicht nicht gerechtfertigt werden kann.

Auch in dieser Situation hat der Staat nicht das Recht, die individuelle Entscheidung über die Impfung vorzuschreiben, da es niederschwellige Maßnahmen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen. 

Unterzeichner:

Prof. Dr. Karl-Heinz Jöckel, Essen,
Prof. Dr. Ulrich Keil, Münster,
Dr. Angela Spelsberg, Aachen,
Prof. Dr. Andreas Schnepf, Tübingen,
Prof. Dr. Michael Esfeld, Lausanne,
Prof. Dr. Paul Cullen, Münster,
Prof. Dr. Bernhard Müller, Melbourne,
Prof. Dr. Boris Kotchoubey,
Tübingen, Prof. Dr. Tobias Unruh, Erlangen,
Dr. Sandra Kostner, Schwäbisch Gmünd,
Dr. René Kegelmann, Stuttgart,
PD Dr. Stefan Luft, Bremen,
Prof. Dr. Harald Schwaetzer, Biberach,
Prof. Dr. Andreas Brenner, Basel,
Prof. Dr. Wolfram Schüffel, Marburg,
Prof. Dr. Anke Steppuhn, Stuttgart,
Prof. Dr. Saskia Hekker, Heidelberg,
Jun.-Prof. Dr. Alexandra Eberhardt, Paderborn,
Dr. Henning Nörenberg, Malmö,
PD Dr. Axel Bernd Kunze, Bonn,
Prof. Dr. Henrieke Stahl, Trier,
Dr. Jens Schwachtje, Nürtingen,
Prof. Dr. Christin Werner, Dresden,
Prof. Dr. Ole Döring, Berlin,
Dr. Christian Lehmann, München,
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann, Hagen,
Prof. Dr. Stefan Homburg, Hannover,
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia, Udine,
Prof. Dr. Steffen Roth, La Rochelle und Vilnius,
Dr. Jan Dochhorn, Durham,
Prof. Dr. Günter Roth, München,
Dr. Hans-Jörg Ulmer, Leinfelden-Echterdingen,
Prof. em. Dr. Stephan Rist, Bern,
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Bazenheid,
PD Dr. Rainer Klement, Schweinfurt,
Dr. Matthias Burchardt, Köln,
Prof. Dr. Eberhard Göpel, Bielefeld,
Prof. Dr. Sven Hildebrandt, Dresden,
Dr. Justine Büchler, Dresden,
Prof. Dr. Martin Winkler, Winterthur,
Dr. Agnes Imhof, Erlangen,
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner, Bochum,
Prof. Dr. Jörg Matysik, Leipzig,
Dr. Christian Mézes, Schwäbisch Gmünd,
Dr. Mohamed Mahde Saleh, Bonn,
Prof. Dr. Alexander Blankenagel, Berlin,
Dr. Dana Sindermann, St. Gallen,
Prof. Dr. Gerald Dyker, Bochum,
Prof. Dr. Pietro Corvaja, Udine,
Prof. Dr. Klaus Morawetz, Münster,
Prof. Kerstin Behnke, Weimar,
Prof. Dr. Christina Zenk, Trossingen,
Prof. Dr. Friedrich Röpke, Heidelberg,
Prof. Dr. Hardy Bouillon, Trier

Redaktionelle Anmerkung: Als primäre Ansprechpartner fungieren derzeit Prof. Dr. med. Ulrich Keil und Prof. Dr. Andreas Schnepf. 

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Bild: Shutterstock
Text: reitschuster.de

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