„Hitlergruß-Vorwürfe“: Amtsgericht ohrfeigt Staatsanwaltschaft Bystron wirft Behörde "Verfolgung der Opposition" vor

Am 10. Juli habe ich auf meiner Seite beschrieben, wie die Staatsanwaltschaft München den AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Bystron wegen eines vermeintlichen Hitler-Grußes vor Gericht bringen will. Ein Blick auf das Video der Veranstaltung – Teil eines bundesweiten Protesttags der AfD gegen die Impfpflicht am 5. März – und die Stelle, an der angeblich der Hitlergruß gezeigt wurde, macht in meinen Augen klar, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft absurd sind. Schlimmer noch: Die Causa wirft geradezu zwingend die Frage auf, ob hier Rechtsbeugung im Amt begangen wird – also eine vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts. Ansehen können Sie sich die Bilder von dem vermeintlichen Hitler-Gruß hier.

Jetzt hat das Amtsgericht München der Staatsanwaltschaft eine Absage erteilt. In einem Beschluss, der mir exklusiv vorliegt, weist es den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Mit einer Begründung, die sich wie eine einzige Ohrfeige für die Anklagebehörde liest. Und diese mit ihrem Verfolgungseifer sehr nackt dastehen lässt. Dank des Beschlusses wird nun auch öffentlich, mit welcher kruden, dreisten Logik die der bayerischen Regierung unterstellte Staatsanwaltschaft argumentiert.

So heißt es in dem Beschluss:

Die Staatsanwaltschaft führte in ihrer Abschlussverfügung und ergänzend in einer Stellungnahme vom 03.08.2022 aus, dass es sich bei der Geste des Angeschuldigten rechtlich um einen ‘Hitlergruß“ handeln würde, auf die ‘exakte‘ Ausführung des Grußes komme es dabei nicht an. Es genüge vielmehr, wenn die verwendete Grußformel als solche für einen objektiven Personenkreis klar als solche erkennbar sei. Konkret steigere sich der Redeabschnitt des Angeschuldigten, der zuvor nur weniger ausladende Gesten vor seinem Körper mache immer mehr und ende schließlich mit dem Ausruf ‘Wir sind die AfD‘, wobei es zu der angeklagten Geste komme.“

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Auf die exakte Ausführung des Grußes komme es nicht an. Damit könnte nach Auffassung der Münchner Ermittler jede Handbewegung von jedem, der ihnen nicht passt, als „Hitlergruß“ verurteit werden. Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

Kein hinreichender Tatverdacht

Doch das Amtsgericht setzte dem einen Riegel vor. Es schreibt:

„Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls war abzulehnen, $ 408 Abs. 2 StPO, da kein hinreichender Tatverdacht besteht.

Als Beweismittel für die angeklagte Tat stehen Videoaufzeichnungen des Vorfalls aus zwei unterschiedlichen Perspektiven zur Verfügung. Während der Staatsanwaltschaft beizupflichten ist, dass hinsichtlich der eher seitlichen Perspektive durchaus der Eindruck entsteht, dass der Angeschuldigte hierbei einen ‚Hitlergruß‘ ausführt, lässt sich dies nach Ansicht der eher frontalen Perspektive nicht mehr aufrechterhalten. Hierauf ist deutlich erkennbar, dass die Bewegung des Armes dergestalt durchgeführt wird, dass die Außenfläche der Hand nach außen und nicht nach oben zeigt und auch der Daumen nicht angelegt ist.


Die exakte Ausführung eines ‚Hitlergrußes‘ ist daher in dieser Bewegung gerade nicht zu sehen. Auch eine zum Verwechseln ähnliche Geste nach $ 86a Abs. 2 StGB ist hierin nicht zu erkennen bzw. jedenfalls nicht nachweisbar. Zwar hebt der Angeschuldigte den rechten Arm, weitere Ähnlichkeiten mit dem ‘Hitlergruß‘ sind jedoch ebenfalls aus der frontalen Kameraperspektive gerade nicht erkennbar. Es kann sich daher insofern auch um eine bloß zufällige Geste im Rahmen der Rede handeln, bei welcher sich der Angeschuldigte mit der Gestik zunehmend steigert.“

Statt sich nach dieser Ohrfeige beschämt zurückzuziehen, will die Staatsanwaltschaft nun Rechtsmittel gegen den Beschluss des Amtsgerichts einlegen. Was in meinen Augen umso mehr beweist, dass sie hier politisch agiert. Und damit rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen tritt. Gar nicht zu reden von der Vergeudung von Steuergeldern. Und Ressourcen – denn immer wieder können relevante Verfahren wegen Arbeitsüberlastung nicht oder nicht schnell genug bearbeiten werden.

Mit 15 von Staatssicherheit festgenommen

Bystron ist ein gebürtiger Tscheche, der mit 15 Jahren von der Staatssicherheit festgenommen wurde und später in der Bundesrepublik politisches Asyl erhielt. Er war von 2006 bis 2013 Mitglied der FDP. Den Beschluss kommentiert er wie folgt: „Eine Blamage für die Staatsanwaltschaft. Über den Fall wurde international berichtet: Frau Staatsanwältin Dipplich blamierte Deutschland international. Zahlreiche deutsche Oppositionelle werden jedoch weiterhin verfolgt und verurteilt – ohne, dass ihre Fälle im Scheinwerferlicht der internationalen Medien landen. Diese Verfolgung der Opposition muss aufhören.“

Während die Bundesregierung ständig Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern kritisiere, müsse sie sich an der eigenen Nase fassen. „Die Verfolgung der Opposition in Deutschland wäre eine Sache für den internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag“, findet Bystron. Er verweist etwa auf Polizeiaktionen und Übergriffe gegen Oppositionelle und Journalisten oder auf die Inhaftierung von Querdenken-Gründer Michael Ballweg.

Im Internet hatte die Verfolgung Bystrons für viel Spott gegen die Münchner Staatsanwaltschaft gesorgt:

Bezeichnend ist auch, dass der Immunitäts-Ausschuss des Bundestags auf Antrag der Münchner Staatsanwaltschaft die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hat. Obwohl diese ja eigentlich genau dafür da ist – Abgeordnete vor Verfolgung aufgrund ihrer politischen Arbeit zu schützen. Bystron hatte allen Mitgliedern des Ausschusses Fotos von anderen Politikern geschickt, die auf ähnliche Weise die Hand ausstrecken wie er. Doch die Abgeordneten im Immunitäts-Ausschuss spielten das Spiel der Staatsanwaltschaft mit. Nach dem Beschluss des Gerichts kann man sich für diese Abgeordneten nur fremdschämen.

Schweigen verbietet sich

Ich weiß, wie unbeliebt man sich macht, wenn man die AfD oder ihre Politiker verteidigt, und wie das sofort ausgenutzt wird, um einen in eine bestimmte Ecke zu stellen. Aber offensichtliches Unrecht ist etwas, wogegen man als Mensch mit Gerechtigkeitsempfinden in jedem Fall die Stimme erheben muss. Egal, gegen wen solches Unrecht begangen wird.

Der Beschluss des Münchner Amtsgerichts zeigt, dass unser Rechtsstaat trotz weit reichender Gleichtaktung noch zuckt. Allzu vielen willfährigen Staatsanwälten und Richtern, auch am Bundesverfassungsgericht, stehen immer noch Richter entgegen, die nach Recht und Gesetz urteilen und nicht nach politischer Korrektheit und den Wünschen der Regierung. Im schlimmsten Fall müssen sie wie der „Masken-Richter“ von Weimar mit Terror bis hin zu Hausdurchsuchungen rechnen. Umso mehr Respekt gebührt diesen Unbeugsamen. Auch wenn es leider offenbar zu wenige sind. Aber auf diese wird die Justiz aufbauen müssen, wenn es dereinst zu einer Vergangenheitsbewältigung kommt.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
Bild: Screenshot Twitter
Text: br

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