Union entlarvt sich selbst: Steuergeld für Antisemiten, aber nicht für AfD „Verfassungsrechtliche Bedenken“

Von Kai Rebmann

Das Personal im Roten Rathaus hat sich nach der Berlin-Wahl zwar geändert, die dort betriebene Politik ist aber immer noch dieselbe. Anstatt der Hauptstadt ihren Stempel aufzudrücken, machen sich Bürgermeister Kai Wegner und seine CDU regelmäßig zum Erfüllungsgehilfen rot-grüner Ideologie. Jüngstes Beispiel ist die ersatzlose Streichung einer mit großen Worten angekündigten „Antisemitismus-Klausel“ für den Zugang zu öffentlichen Fördergeldern.

Dabei war der Vorschlag eigentlich nicht nur folgerichtig, sondern hätte auch das konservative Profil der CDU – zumindest, was davon noch übrig ist – schärfen können. Der nach dem 7. Oktober auch auf deutschen Straßen offen zu Tage getretene und in weiten Teilen importierte Antisemitismus stieß auf allen politischen Ebenen eine mannigfaltige Debatte an, deren Inhalte inzwischen vielerorts schon wieder in Vergessenheit geraten sind.

Auch die CDU in Berlin scheint auf diesem Auge vollends erblindet zu sein. So sollte es Steuergeld aus der Kultur-Förderung nur noch geben, wenn der Antragsteller in diesem Zuge ein klares Bekenntnis gegen Antisemitismus abgibt. Ziel dieser Klausel: Geldflüsse an terroristische und/oder extremistische Organisationen sollten ausgetrocknet werden.

Doch jetzt die Kehrtwende! Die CDU ist unter dem Protest von rund 4.000 Künstlern eingeknickt und hat die Pläne zurückgezogen. Der zuständige Kultursenator Joe Chialo begründet das mit „juristischen Bedenken“ und ergänzt: „Wenn es berechtigte Zweifel gibt, ordne ich meinen Willen der Verfassungsmäßigkeit unter.“

Gute Verfassungstreue, schlechte Verfassungstreue

Genau umgekehrt scheint das in anderen Teilen der Union gesehen zu werden. Für Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) steht der eigene Wille offenbar über der Verfassung, wenn er – nicht erst seit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die NPD bzw. „Die Heimat“ – laut über einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung nachdenkt.

Von verfassungsrechtlichen Bedenken ist hier anscheinend keine Spur. Ebenso wenig wie bei den gekappten Zuschüssen für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Oder dem seit Jahren vorenthaltenden Posten eines Bundestags-Vizepräsidenten für die AfD. Oder der willkürlichen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags, um einen demokratisch gewählten AfD-Politiker als Alterspräsidenten des Parlaments zu verhindern. Die Liste der zumindest moralisch fragwürdigen Verfehlungen der selbsternannten „Demokraten“ ließe sich noch lange fortsetzen.

Nicht minder entlarvend sind die weiteren Ausführungen des Berliner Kultursenators. In der „Bild“ wünscht sich Chialo bei dem Thema jetzt eine „überparteiliche Zusammenarbeit“, die ihre Grenzen aber freilich spätestens am rechten Rand der stramm auf Linkskurs marschierenden Hauptstadt-CDU erreichen dürfte.

Entlarvende Argumentation

Tatsächlich steht die Argumentation der Künstler, die sich der „Antisemitismus-Klausel“ widersetzen, auf sehr tönernen Füßen. Der Passus schließe Kritiker von Israels Politik von staatlicher Förderung aus, so die Behauptung. Dabei wissen sowohl die CDU als auch die rebellierenden Künstler wohl sehr genau, dass Antisemitismus rein gar nichts mit nicht nur legitimer, sondern geradezu notwendiger Kritik an Regierungen – ganz gleich welchen Landes – zu tun hat.

Das nächste Kreuz im Politiker-Bingo setzt der Senator mit der Aussage, dass beim Kampf gegen den Antisemitismus jetzt die „Zeit zu handeln“ sei. Konkretes bleibt Chialo jedoch schuldig. „Jetzt“ war spätestens in den Tagen nach dem 7. Oktober 2023. Handeln hätte die CDU seither längst können, wenn sie es denn wirklich wollte, und damit ein Statement setzen. Stattdessen hat sie es einmal mehr bei Ankündigungen und Beteuerungen belassen, die aus einer Zeit stammten, als diese gerade populär waren.

Inzwischen hat sich die Stimmung in Bezug auf den Nahost-Konflikt aber gedreht – und mit ihr das CDU-Fähnchen im Wind des polit-medialen und gesellschaftlichen Mainstreams. Und in eben dieser Weise verhält es sich mit der umgekehrten Argumentation in Richtung AfD, der verfassungsrechtlich verbriefte Garantien vorenthalten werden sollen – mit allen Mitteln und oft nur aufgrund bloßer Unterstellungen.

Dabei zeigt gerade das oben zitierte Beispiel der NPD, dass es in Deutschland weder Parteiverbote noch Ausschlüsse aus der Parteienfinanzierung braucht. Die ehemalige NPD und jetzige „Heimat“ hat sich selbst marginalisiert und zählt heute nur noch wenige tausend Mitglieder – wohl nicht zuletzt aufgrund ihrer Inhalte. Die Bürger sind also nicht nur der Souverän, sondern in ihrer Gesamtheit auch so etwas wie ein Korrektiv.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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