„Virtuelle Agenten“ des Verfassungsschutzes begehen online Straftaten … ... mit denen dann der „Kampf gegen rechts“ begründet wird

Wieder bestätigt sich eine angebliche „Verschwörungstheorie“: Unser Staat setzt Hunderte Agents Provocateurs ein, die in den sozialen Netzwerken im Einsatz sind, um mit gefälschten Accounts als Rechtsextreme zu posieren. Das sei „kein Geheimnis. Der Verfassungsschutz spricht von ‚virtuellen Agenten‘. Sie dürfen in gewissem Rahmen auch Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung.“

Das alles schreibt nicht etwa einer der üblichen Verdächtigen aus dem vermeintlichen „rechten“ Spektrum. Nein, das erwähnt eher beiläufig eines der Zentralorgane von Rot-Grün, die „Süddeutsche Zeitung“. In einem Artikel von Ronen Steinke, der hinter einer Bezahlschranke steckt. Insofern besteht also kein Anlass für den Verdacht, diese Information sei ein gezieltes „Fake“, um gegen den polit-medialen Komplex Stimmung zu machen. Im Gegenteil: Genau dieser polit-mediale Komplex enthüllt diesen Fakt sozusagen im Kleingedruckten.

Ein geschickter Schachzug. Somit kann niemand sagen, diese Ungeheuerlichkeit werde verschwiegen. Aber sie wird eben weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit verbreitet. Denn ganz verschweigen lässt sich der Skandal nicht mehr – der in einer funktionierenden Demokratie mit demokratischer Presselandschaft die Schlagzeilen beherrschen müsste. Denn in Kürze wird das Oberverwaltungsgericht Münster über eine Klage der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden müssen. Und bei dem Verfahren werden die Richter sich auch mit der Unterwanderung der AfD und der regierungskritischen Szene befassen, wie sie jetzt deutlich machten.

Folgende Fragen wollen die Richter laut dem Bericht klären: „Wie stark ist die AfD von sogenannten V-Leuten durchsetzt? Gemeint sind Parteimitglieder, die insgeheim mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten. Welche Rolle spielen diese Spitzel, die unter der Hand vom Staat bezahlt werden, für die Radikalisierung der Partei?“

Es ist unfassbar und ein Mega-Skandal, was da ganz beiläufig mitgeteilt wird. „In einer freiheitlichen Demokratie extrem bedenklich und heikel: Der Staat setzt Agents Provocateurs ein“, empört sich der Kollege Philip Plickert völlig zu Recht auf „X“.

Besonders bemerkenswert: Diese hauptamtlichen Verfassungsschutzmitarbeiter in den sozialen Netzwerken sind dort „zusätzlich zu den V-Leuten“ in der AfD tätig.

Weiter schreibt Ronen Steinke in der Süddeutschen: „Unklar ist aber, in welchen Chatgruppen sie mit ihren rechtsextremen Fake-Accounts mitmischen. Soziale Medien und Chatgruppen – das sind aber exakt die Quellen, auf die sich der Verfassungsschutz in seinem 1000 Seiten starken Gutachten über die Radikalität der AfD „fast ausnahmslos“ stützt …“

Das Thema weckt schlimme Erinnerungen: an das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Das war 2003 geplatzt, weil zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes in der Partei aktiv waren. Die obersten Richter – die damals noch nicht im Gleichschritt mit Berlin marschierten wie seit Merkel –  zeigten sich damals entsetzt, dass der Verfassungsschutz ihnen die Unterwanderung verschwiegen hatte. Und sie befürchteten, der Dienst habe aufgrund der Vielzahl von V-Leuten womöglich gar „steuernden Einfluss“ auf die Partei.

Heer von Spitzeln

„Rechtsstaatlich sei das inakzeptabel, fand das Verfassungsgericht damals. Denn so könne man nicht klar erkennen, welche Positionen die NPD womöglich bloß deshalb einnahm, weil V-Leute in ihren Gremien darauf gedrängt hatten“, schreibt Steinke in der „SZ“. Und weiter: „Es ist kein Geheimnis, dass auch in der AfD heute V-Leute aktiv sind. Allein in dem kleinen Bundesland Brandenburg gibt es nach offiziellen Angaben eine zweistellige Zahl von Spitzeln in der AfD.“

All das liest sich wie Auszüge aus einem politischen Schurkenroman. Selbst der stramm rot-grünen „SZ“ wird es dabei offenbar mulmig: „Wäre es da nicht gut zu wissen, ob der Staat hier und da nachgeholfen hat, dass der Ton in AfD-Chats so giftig wird? Eine Antwort darauf hat der Verfassungsschutz bislang nicht geben wollen.“

„Das ist die Zukunft der Informationsbeschaffung“ – mit diesen Worten hat laut Steinke schon 2022 der Leiter eines Landesamts für Verfassungsschutz die Arbeit der „Agents Provocateurs in den sozialen Medien bezeichnet.

Heute kann als gesichert gelten, dass auch bei dem sogenannten „Rollator-Putsch“ bzw. dessen angeblicher Planung V-Leute des Verfassungsschutzes im Einsatz waren. Viel spricht dafür, dass sie dabei als Agents Provocateurs agierten.

Der Linksstaat schafft sich die Narrative für die „Gefahr von rechts“ offenbar selbst. Seine eigenen Agenten begehen Straftaten, und dann gibt er über eine Milliarde Euro an Steuergeldern für die angebliche Bekämpfung solcher Straftaten aus – und bekämpft damit die Opposition.

Die Agents Provocateurs liefern auch willkommene Anlässe dafür, dass der Staat und seine Institutionen Tausende auf die Straße treiben zu Demonstrationen gegen Andersdenkende.

Was soll das alles noch mit einer freiheitlichen Demokratie und Rechtsstaat zu tun haben? Es sind genau die Methoden, die wir aus autoritären Regimen und aus dem Geschichtsunterricht kennen. Und genau die gleiche Blindheit oder Gleichgültigkeit einer Mehrheit der Bevölkerung gegenüber solchen Methoden. Niemand wird später sagen können, er habe es nicht ahnen können.

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