Cineworld streicht islamkritischen Film nach Protesten aus dem Programm Arabischer Mob entlarvt sich mit Gewaltausbrüchen selbst

Von Kai Rebmann

Der Film „The Lady of Heaven” handelt von Fatima bint Muhammad, der jüngsten Tochter des Propheten Mohammed, des Begründers des Islams. Am 3. Juni 2022 feierte das Historiendrama in den britischen Kinos von Cineworld seine Premiere und lief dort seither ohne größere Beachtung durch die Öffentlichkeit. Das änderte sich in der vergangenen Woche schlagartig, nachdem es in Leeds, Birmingham, Sheffield und weiteren britischen Städten zu teilweise gewalttätigen Demonstrationen gegen die Ausstrahlung des 141 Minuten langen Films gekommen war. Sunnitische Muslime verurteilten den Streifen als „blasphemisch“ und forderten Cineworld unter zornigen „Allahu Akbar“-Rufen zur sofortigen Einstellung der Vorführungen auf. Wie fast nicht anders zu erwarten, gehorchte das Unternehmen und nahm „The Lady of Heaven“ inzwischen aus dem Programm seiner Kinos. Man habe sich zu diesem Schritt entschlossen, „um die Sicherheit unserer Mitarbeiter und unserer Kunden gewährleisten zu können“, wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilte.

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Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Das Leben und vor allem Sterben von Fatima steht im Mittelpunkt des Films, das Drehbuch stammt aus der Feder von Scheich Yasser al-Habib. Der aus Kuwait stammende schiitische Geistliche porträtiert Fatima als „erstes Opfer des Terrorismus“. Diese Sichtweise wird unter anderem auch durch eine bekannte Mainstream-Enzyklopädie gestützt. Als gesichert gilt unter allen Muslimen, dass Fatima nur wenige Monate nach Mohammeds Tod starb. Damit sind die Gemeinsamkeiten zwischen Sunniten und Schiiten bei diesem Thema aber auch schon aufgebraucht. Während die Schiiten davon ausgehen, dass Fatima, wie im Film dargestellt, an den Folgen des bei einem von Abu Bakr befohlenen Angriffs gestorben ist, wird dies von Sunniten heftig bestritten. Alleinige Todesursache sei demnach ein gebrochenes Herz gewesen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob Fatima die jüngste (und einzige) leibliche Tochter des Propheten war, oder die jüngste (von insgesamt vier) leiblichen Töchtern. Sunniten glauben, dass auch die im Koran ebenfalls erwähnten Zainab, Umm Kulthum und Ruqayah leibliche Töchter Mohammeds waren, Schiiten vertreten dagegen die Ansicht, dass diese vom Propheten lediglich adoptiert worden sind.

Cineworld setzt fatales Zeichen gegen Meinungs- und Redefreiheit

Derartige Kleinigkeiten mögen einem abendländischen Europäer wie eine Banalität erscheinen, sind in den verschiedenen Strömungen des Islam aber nicht selten Anlass für Mord und Totschlag unter Glaubensbrüdern. Neben den in „The Lady of Heaven“ dargestellten Umständen von Fatimas Tod wurden die Gemüter der aufgebrachten Demonstranten offenbar auch durch einen vermeintlichen Verstoß gegen das im Islam bestehende Bilderverbot erhitzt. Die Darstellung von Mohammed und allen weiteren im Koran vorkommenden Propheten ist Muslimen strengstens verboten.

Während der Drehbuch-Autor al-Habib betont, dieses Bilderverbot ausdrücklich respektiert zu haben, schreibt die gläubige Muslimin Aisha Ali-Khan in einem Kommentar für The New Statesman, dass „das Gesicht des Propheten“ gezeigt worden sei. Im selben Artikel verurteilt Ali-Khan die gewalttätigen Proteste ihrer Glaubensbrüder jedoch scharf. Es sei geradezu ironisch, dass Proteste von „wütenden, schreienden Männern“ dazu geführt haben, dass ein Film, der von „wütenden, schreienden Männern“ handelt, in Großbritannien nun nicht mehr gezeigt wird. Und auch die von den Demonstranten auf den Straßen britischer Städte geforderte Einschränkung der Entscheidungsfreiheit von Frauen werde in dem Film dargestellt.

Gelitten hat durch diese Entscheidung von Cineworld auf jeden Fall die Meinungsfreiheit in Großbritannien. Die Macher des Films sprechen von einer „inakzeptablen Entscheidung“ und beklagen gegenüber The Independent, dass Cineworld mit der Zensur des eigenen Programms vor den „Extremisten und ihren Forderungen“ in die Knie gegangen ist. Und auch in einem offenen Brief der Free Speech Union an die Kinogesellschaft ist von „muslimischen Extremisten“ die Rede, denen man sich gebeugt habe, anstatt die künstlerische Freiheit zu verteidigen. Mit dem selbst auferlegten Verbot stellt Cineworld Großbritannien auf eine Stufe mit Ländern wie Ägypten, Pakistan oder dem Iran, in denen der Film „The Lady of Heaven“ ebenfalls auf dem Index steht.

Britische Regierung setzt ihren Berater gegen Islamophobie vor die Tür

Als einer der Rädelsführer der landesweit organisierten Proteste gilt Qari Asim. Der Imam wurde am 23. Juli 2019 zum „Deputy Chair of the Government’s Anti-Muslim Hatred Working Group” ernannt, einer Art Berater der Regierung zur Bekämpfung von Islamophobie also. Jetzt hat der muslimische Geistliche Post von seinem Arbeitgeber erhalten, reitschuster.de liegt das Schreiben im englischen Originaltext vor. Darin wird Qari Asim die sofortige Freistellung von seinen bisherigen Aufgaben mitgeteilt. Die dafür angeführten Gründe lassen hoffen, dass es im christlichen Abendland doch noch ein paar Regierungen gibt, die sich weigern, über Jahrhunderte erworbene Werte auf dem Altar einer „woken“ Multi-Kulti-Gesellschaft zu opfern. In dem Brief heißt es:

„Ihre jüngste Unterstützung einer Kampagne zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung – eine Kampagne, die selbst innerhalb Ihrer Glaubensgemeinschaft für Spannungen gesorgt hat – bedeutet, dass es nicht mehr angemessen erscheint, Ihre Arbeit für die Regierung in der bisherigen Rolle fortzusetzen, die zum Ziel hatte, ein harmonisches Zusammenleben zu fördern. Sie haben eine laufende Kampagne zur Absetzung der Vorführung des Films „Lady of Heaven“ unterstützt; ein klarer Versuch, die künstlerische Freiheit einzuschränken. Die Kampagne, die Sie unterstützt haben, hat zu Straßenprotesten geführt, die religiösen Hass geschürt haben […] Sie schrieben, dass wir an manchen Orten erfolgreich waren und diese Kinos den Film nicht mehr zeigen werden‘. Sie haben für ‚einen Protest, der in Leeds organisiert wurde‘ geworben und Einzelheiten zu Zeitpunkt und Ort angegeben. Diese eindeutige Beteiligung an einer Kampagne zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung ist mit der Rolle eines Regierungsberaters nicht vereinbar. Sicher haben Sie schon Berichte über die Szenen vor verschiedenen Kinos gesehen. Dazu gehörten zutiefst beunruhigende Videos von spalterischen Gesängen und Hetze gegen Schiiten. Wie Sie wissen, ist die Hetze gegen Schiiten ein seit langem bestehendes und sehr ernstzunehmendes Problem, das im Rahmen umfassender Bemühungen zur Bekämpfung von Islamophobie immer mit genannt werden muss […] Dieses Land ist stolz auf seine demokratischen Werte und Freiheiten, zu denen Toleranz, Meinungsfreiheit und Gemeinschaft gehören.“

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Chaz Bharj/Shutterstock
Text: kr

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