Prozess gegen (Nicht-)Impf-Arzt geplatzt – aus ungewöhnlichem Grund Anklage wegen falscher Impfbescheinigungen und „Fake“-Impfungen

Vor der 15. Strafkammer des Landgerichts Augsburg sollte am Dienstag ein Strafprozess gegen einen langjährigen Hausarzt aus Wemding beginnen. 24 Termine waren für die Verhandlung angesetzt – bis Mitte November. Neben dem üblichen Aufgebot an Justiz-Wachtmeistern hatten noch rund 20 Polizisten vor und im Gerichtsgebäude Stellung bezogen. Vor dem großen Schwurgerichtssaal wurde extra aus Absperrbaken eine Schleuse aufgebaut, um jede einzelne Person kontrollieren zu können, wie die „Augsburger Allgemeine“ (AZ) berichtet. „Hintergrund: Das Gericht wollte mögliche Störungen aus dem Lager der Corona-Leugner oder Impfgegner vorbeugen“, wie das Blatt schreibt – immer noch in der alten Propaganda-Sprache aus der Corona-Zeit. Denn wer hat bitte das Virus geleugnet?

Auch ein gutes Dutzend Journalisten war anwesend, sowie vier Kameraleute. Der ganze große Aufwand war offenbar umsonst. Der angeklagte Arzt im reifen Alter von 73 Jahren „schwänzte“ seinen eigenen Prozess. Die drei Berufsrichter und zwei Schöffen, Oberstaatsanwalt Philip Engel, ein vom Gericht bestellter Gutachter sowie eine Protokollantin und die beiden Anwälte – ein Wahlverteidiger und ein Pflichtverteidiger mussten vergeblich auf den Angeklagten warten.

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Der 73-Jährige war weder vom Gericht noch von seinen Anwälten telefonisch erreichbar, so die „AZ“: „Weil auch keine Entschuldigung eingegangen war, erließ die Kammer auf Antrag des Oberstaatsanwalts kurz vor 10 Uhr einen Haftbefehl gegen den 73-Jährigen. Philip Engel sagte, man habe schon zuvor mit dem Gedanken gespielt gehabt, aber darauf verzichtet, den Mediziner vorführen zu lassen. Dies sei ein Fehler gewesen. Die Verteidiger zeigten sich über das Fehlen ihres Mandanten überrascht.“

Die Kriminalpolizei machte sich sofort auf die Suche nach dem 73-Jährigen, konnte ihn aber nicht finden – „trotz umfangreicher Suchmaßnahmen“, wie die Richterin mitteilte. Alle Anschriften aus den Akten seien untersucht worden – was etwas einfältig klingt, da jemand, der seinen eigenen Strafprozess schwänzt und weiß, dass ihn die Polizei sofort suchen wird, sich wohl kaum an den gerichtsbekannten Adressen aufhalten wird. Es gebe „keinerlei Anhaltspunkte über den Aufenthaltsort des Gesuchten“, musste die Richterin eingestehen. Sodann fasste die Kammer den Beschluss, die Verhandlung auszusetzen.

„Sollte der 73-Jährige gefasst werden, käme er in Haft und würde wohl für die komplette Zeit des Prozesses eingesperrt bleiben“, schreibt die AZ: „Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht wird sich über Monate ziehen. Das Gericht hatte für die 24 Termine insgesamt über 80 Zeugen geladen.“

Desinformation der Leser

Laut Anklage hat der Arzt mindestens 176 Patienten, „die tatsächlich gegen Corona immunisiert werden wollten, getäuscht“, schreibt die „AZ“. Und desinformiert damit ihre Leser. Denn es ist inzwischen bekannt, dass die mRNA-Spritzen nicht gegen Corona immunisieren, sondern allenfalls nach Ansicht ihrer Befürworter schwere Verläufe mindern.

Der Arzt soll die Spritzen vor dem Einstechen geleert und die Nadel den Patienten dann in den Hintern gesteckt haben, sodass diese das Fehlen des Impfstoffes gar nicht bemerken. Umgekehrt soll der Arzt auch rund 100 „Impf-Unwilligen“ Impfbestätigungen ausgestellt haben, ohne sie zu impfen. Die sonst so überlastete Justiz, die selbst Frauenmörder und Kinderschänder wegen Personalmangel auf freien Fuß setzen muss, hatte für die „Impf-Sünder“ genügend Ressourcen: 80 Verfahren sind abgeschlossen, die meisten mit Schuldsprüchen, „verbunden mit saftigen Geldstrafen“, wie die „AZ“ mit kaum verhohlener Schadenfreude schreibt.

Die Anklage wirft dem 73-Jährigen Körperverletzung, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz und Betrug vor. Er soll die Scheinimpfungen abgerechnet und so von der Kassenärztlichen Vereinigung mehrere tausend Euro kassiert haben. Unklar ist allerdings, ob er dies aus Profitgier machte oder weil es schlicht notwendig war, um die Scheinimpfungen nicht sofort auffliegen zu lassen.

Ablehnung der Gentherapie

Für Letzteres spricht, dass der Arzt nach Auskunft von Menschen, die ihn kennen, als sehr gutmütig, aber auch etwas verschroben galt. Umgekehrt soll er aber gegenüber seinen Patienten keinen großen Hehl daraus gemacht haben, dass er die genbasierten Spritzen ablehne und auch Menschen helfen wolle, die diese Gentherapie ablehnen, aber eine Impfbestätigung brauchen.

In meinen Augen ist es schwer zu ertragen, dass Verantwortliche wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der Menschen mit der Lüge, die Impfung habe keine Nebenwirkung, in die Irre führte, und die für massive Fehlinformation in Sachen mRNA-Spritzen verantwortlich sind, von der Justiz völlig verschont werden, während diese gegen Gegner der Spritze mit einer Härte vorgeht, die sie etwa bei Sexualstraftaten, insbesondere bei Tätern aus einem bestimmten Milieu, vermissen lässt. Während Kinderschänder und Vergewaltiger auf freiem Fuß sind, sitzen in Deutschland Ärzte wegen falscher Impf-Bescheinigungen im Gefängnis. Der Schaden für den Rechtsstaat durch dieses Messen mit zweierlei Maß ist fatal.

Aus menschlicher Sicht kann ich nachvollziehen, dass der 73-jährige Arzt aus Wemding sein Vertrauen in den Rechtsstaat verloren hat und sich durch Flucht dem Prozess zumindest vorerst entzog. Da allerdings kaum Zweifel bestehen, dass die Justiz anders als bei vielen Gewalt- und Sexualtätern hier mit voller Härte durchgreifen und massive Ressourcen in die Fahndung nach ihm stecken wird, könnte die Flucht den alten Mann teuer zu stehen bekommen.

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