Irland: Gefängnisstrafe für Lehrer wegen „Deadnaming“ Falsche Ansprache eines Trans-Mannes oder einer Trans-Frau kann teuer werden

Ein Gastbeitrag von Josef Kraus

Dass die Gender-Ideologie zu einer radikalen Ersatzreligion geworden ist, erfährt man tagtäglich. In Kern geht es hier darum, dass angeblich nicht die Biologie das Geschlecht eines Menschen bestimme, sondern dass das Geschlecht eine „soziale Konstruktion“ sei und dass jeder Mensch seine geschlechtliche(n) Identität(en) selbst definieren könne. Laut Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) gibt es mindestens 60 solcher Identitäten, wie das LSBTIQ-Lexikon der BpB ausweist.

Nach dem von der „Ampel“ geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ sollen Änderungen (Transformationen) des Geschlechts zukünftig ohne ärztliches Attest und ohne medizinischen Eingriff unter Umständen bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres und im jährlichen Wechsel möglich sein. Die Basis dafür wird seit einigen Jahren von einer gut vernetzten politischen und medialen Lobby mit restriktiven Sprachregeln gelegt: nämlich mit der sog. antipatriarchalischen Gendersprache und ihren Sprachungetümen wie BürgerInnen, Bürger_innen, Bürger:innen, Bürger/innen, Bürger*innen oder Begriffen wie Backendenhandwerk, Fußgehendenbrücke …

Aber den „gendersensiblen“ Umerziehern reicht das nicht. Mittlerweile werden Gerichte bemüht und Gesetze konstruiert, um „Transpersonen“ und deren neu angenommene Namen zu schützen. Die „Ampel“-Regierung überlegt etwa allen Ernstes, im Zuge des „Selbstbestimmungsgesetzes“ das „Deadnaming“ unter Strafe zu stellen. Von 2.500 Euro Bußgeld ist die Rede für jeden, der eine Transperson mit dem Geburtsnamen anspricht. Mit „Deadname“ ist der alte, abgelegte Name gemeint.

Woker Shitstorm oder gar 250.000 Euro Strafe für nicht-gendergerechte Anrede

Gerichtsnotorisch wurde bereits ein erster spektakulärer Fall. Eine Trans-Frau namens Sophie Vivien Kutzner (60), vormals also ein Mann, hatte ihren ehemaligen Nachbarn Wolfgang E. in Waltrop verklagt, weil der sie noch immer öffentlich und lautstark „Rüdiger“ nannte. Kutzner fühlte sich erniedrigt – und siegte schließlich vor dem Amtsgericht Recklinghausen. Das Urteil: Wolfgang E. hat es unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro zu unterlassen, Sophie weiterhin Rüdiger zu nennen.

Kein Ordnungsgeld, aber heftigste Rügen und Shitstorms hatte sich die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch anlässlich der Bundestagsdebatte am 17. Februar 2022 um den anstehenden Internationalen Frauentag (8. März) eingefangen. Von Storch hatte Transfrau und MdB Tessa Ganserer (*1977, „Grüne“) einen Mann genannt und mehrfach den von Tessa Ganserer abgelegten Namen „Markus Ganserer“ genannt. Wörtlich hatte Frau von Storch unter anderem gesagt: „Die Transideologie ist totalitär, und sie ist zwangsläufig totalitär. Wer so offenkundig die Natur, die Wahrheit leugnet, der muss die Wahrheit selbst zum Verbrechen erklären und jeden, der die Wahrheit ausspricht, zum Verbrecher. Der Bundestag liefert ein gutes Beispiel. Wenn der Kollege Markus Ganserer Rock, Lippenstift, Hackenschuhe trägt, (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Halten Sie Ihre Fresse! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt reicht’s!) dann ist das völlig in Ordnung; es ist aber seine Privatsache. Biologisch und juristisch ist und bleibt er ein Mann. Und wenn er als solcher über die grüne Frauenquote in den Bundestag einzieht (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und hier als Frau geführt wird, dann ist das schlicht rechtswidrig.“ (Siehe Seite 1143f. des Protokolls).

Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Britta Haßelmann verurteilte die „abscheulichen“ Sätze von Beatrix von Storch umgehend: „Das, was sich Frau von Storch in diesem Haus gerade erlaubt hat, ist niederträchtig. Tessa Ganserer ist eine von uns. Sie ist meine und unsere Kollegin. Sie ist eine des 59-Prozent-Anteils von Frauen in dieser Fraktion.“ Indirekt bekam damit auch Alice Schwarzers EMMA ihr Fett ab. Denn EMMA schrieb am 19. Januar 2022: „Der physische und juristische Mann Markus/Tessa Ganserer sitzt für die Grünen im Bundestag – auf einem Frauenquotenplatz.“

Tessa Ganserer, vormals Rüdiger Ganserer, ist übrigens seit Oktober 2021 MdB im Bundestag. Auf dem Wahlzettel zur Wahl 2021 wurde er/sie geführt mit „Markus Ganserer“ und dahinter in Klammern mit dem weiblichen Vornamen „Tessa“. Von 2013 bis 2021 war er als „er“ Mitglied des Bayerischen Landtags. Privat war er/sie bis vor kurzem mit Ines Eichmüller, der Mutter seiner zwei Söhne, verheiratet.

In Irland muss man dafür bereits ins Gefängnis

Kann das noch getoppt werden? Klar, zum Beispiel in Irland. Der Geschichts- und Deutschlehrer Enoch Burke hatte sich aus seinem christlich-evangelikalen Glauben mit der gottgegebenen Zweigeschlechtlichkeit des Menschen heraus geweigert, einen Transgender-Schüler als Mädchen und mit dem Pronomen „they“ anzusprechen. In der Folge wurde der Lehrer Ende August 2022 von seiner Schule suspendiert, der Zutritt zur Schule wurde ihm verboten. Es ist dies die Wilson’s Hospital School, eine Internatsschule in der Nähe von Dublin.

Lehrer Burke hielt sich nicht an die Auflagen. Er ging wie üblich zur Arbeit, wurde dort aber von der Polizei festgenommen und nach Dublin ins Gefängnis gebracht. Vor dem High Court in Dublin verteidigte sich Lehrer Buke: „Wenn der Weg in die Freiheit über den Verrat an meinem Glauben führt, dann bleibe ich lieber im Gefängnis.“ Burke sagte zudem: „Transgenderismus ist mit meinem christlichen Glauben nicht vereinbar …Er widerspricht der Bibel, dem Ethos der Church of Ireland und den moralischen Grundsätzen meiner Schule.“

Die Church of Ireland hält sich noch bedeckt, die Wilson’s Hospital School redet sich heraus: Inhalt des Rechtsstreits sei gar nicht die Sprachregelung an der Schule. Die Anwältin der Schule wörtlich: „Es geht nicht um Transgenderismus, sondern um einen Lehrer, der sich einer gerichtlichen Verfügung verweigert.“

Die ganze Angelegenheit lässt jedenfalls erahnen, wie die Auseinandersetzungen um Gendersprache und Diskriminierung von transgender und nonbinären Menschen verlaufen werden: Sie werden auf Nebenschauplätze verlagert, weil sich niemand an den heißen Fragen die Finger verbrennen will. Keine Schulleitung, kein Gericht, keine politische Instanz. So bewertet die NZZ die Sache.

Lehrer Burke will jedenfalls durchhalten. Natürlich sei er nicht gern im Gefängnis, sagte er, aber wenn der Weg in die Freiheit über den Verrat an seinem Glauben führe, dann bleibe er lieber in Haft – „auch wenn ich hundert Jahre im Gefängnis bleiben muss.“

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Josef Kraus (*1949), Oberstudiendirektor a.D., Dipl.-Psychologe, 1987 bis 2017 ehrenamtlicher Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, 1991 bis 2013 Mitglied im Beirat für Fragen der Inneren Führung beim Bundesminister der Verteidigung; Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande (2009), Träger des Deutschen Sprachpreises 2018; Buchautor, Publizist; Buchtitel u.a. „Helikoptereltern“ (2013, auf der Spiegel-Bestsellerliste), „Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt“ (2017), „Sternstunden deutscher Sprache“ (2018; herausgegeben zusammen mit Walter Krämer), „50 Jahre Umerziehung – Die 68 und ihre Hinterlassenschaften“ (2018), „Nicht einmal bedingt abwehrbereit – Die Bundeswehr zwischen Elitetruppe und Reformruine“ (2019, zusammen mit Richard Drexl)

Bild: Tobias Arhelger/Shutterstock
Text: Gast

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