“Verfassungsgericht betreibt Rechtsverweigerung” Verfassungsrechtler erwägt Klage gegen Verfassungsrichter wegen Rechtsbeugung

Von Mario Martin

Die letzten zwei Jahre haben die freiheitliche demokratische Grundordnung, an die der Staat und seine Organe gebunden sind, in Mitleidenschaft gezogen

In einem Wust aus Gesetzen und Verordnungen wurden Grundrechte in großem Stile mit fadenscheinigen Begründungen verletzt und eingeschränkt. Der Gesundheitsschutz wurde zum alles überragenden Rechtsgut.

Dies wäre alles nicht so schlimm gewesen, hätte es Gerichte gegeben, die sich gegen den massiven Grundrechtsabbau gestellt hätten und der Politik die Schranken des Machbaren aufgezeigt hätten. Jedoch war der Widerstand der Gerichte kaum spürbar. Die meisten Gerichte versteckten sich hinter der Begründung, die Situation wäre unübersichtlich, Vorsicht wäre besser als Nachsicht. Eine Ausrede, da bereits im März/April 2020 von Spitzenforschern  – wie u.a. Michael Levitt und John Ioannidis – Entwarnung gegeben wurde.

War doch einmal eine Entscheidung gegen die Maßnahmen und Lockdowns getroffen worden, wurde dem Gericht schon mal die Zuständigkeit aberkannt, während der Richter, der das Urteil gesprochen hatte, Hausdurchsuchungen erdulden musste. Einschüchterungstaktiken gegen eine unabhängige Justiz.

Bundesverfassungsgericht auf der schiefen Bahn

Auch das inzwischen vom Merkel-Mann Stephan Harbarth (CDU) geführte Bundesverfassungsgericht hat während der Corona-Krise einen gravierenden Reputationsverlust erlitten.

Zwar war das Gericht schon davor durch diverse Entscheidungen negativ aufgefallen, in denen es dem Grundgesetz und der Bevölkerung schweren Schaden zugefügt hat (wie z.B. bei der Billigung der Vergemeinschaftung von Schulden durch den Aufkauf von Anleihen von Pleiteländern durch die EZB – wodurch geltendes EU-Recht gebrochen wird), aber die komplexe Thematik verhinderte eine breite Aufmerksamkeit für schwerwiegende Fehlentscheidungen.

Eine weitere Entscheidung, bereits unter Harbarth, folgte im letzten Jahr. Anstatt über die Recht- bzw. Unrechtmäßigkeit der einschneidenden Corona-Maßnahmen zu befinden, fällte das Gericht ein groteskes Urteil und erlaubte künftige Freiheitseinschränkungen, die mit dem “Klimaschutz” begründet wurden. Das Gericht erklärte: „Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“

Eine kollektivistische Ohrfeige für die freiheitlich demokratische Grundordnung. Sieht man sich die Personalien der obersten Verfassungsschützer an, dann wundern derart freiheitsfeindliche Entscheidungen jedoch nicht.

Bundesverfassungsgericht legt Berufswechsel nahe

Am 10. Februar 2022 lehnte der Erste Senat des BVG in einer Entscheidung den Eilantrag gegen die Impfpflicht für Pflegekräfte ab. Es bestünden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, so die Richter.

Eine vertiefende Begründung fehlte, die wissenschaftliche Abwägung des Sachverhalts fand nicht statt – wie auch beim “Klimaschutz”-Urteil. Wen interessieren schon wissenschaftliche Details, wenn sich die “Experten” einig sind (#TrustTheScience). Die Richter gingen also schlichtweg davon aus, die Impfung sei ungefährlich und habe keine nennenswerten Nebenwirkungen. Dies legten sie der Entscheidung zugrunde.

Weiterhin wurde argumentiert, es bestünde gar keine Impfpflicht, da die betroffenen Ärzte und Pfleger ihren Beruf ja schließlich auch aufgeben könnten, um der Impfung zu entgehen. Diese zynische Begründung sorgte in der juristischen Fachwelt für Empörung.

Heftige Kritik gegen das Verfassungsgericht erhebt nun der Verfassungsrechtler und Jurist Dr. Ulrich Vosgerau. In einem Interview mit dem Portal “Politik Spezial” spricht der Anwalt von einem Skandal, wie das Gericht im Zuge der Klagen gegen die Impfpflicht im Pflegebereich verfuhr.

Klagen willkürlich abgelehnt

Vosgerau hatte Verfassungsklage für zwei Ärzte erhoben und diese am 1. März in Karlsruhe eingereicht. Innerhalb kurzer Zeit wurde die Klage abgewiesen. Verfassungsbeschwerden müssen vor der Prüfung durch das Gericht zugelassen werden. Wird die Klage zugelassen, kann sie anschließend noch abgewiesen werden, indem das Gericht begründet, warum die Begründung des Klägers fehlgeht. Das Gericht umging also die inhaltliche Klageerwiderung, indem sie gar nicht erst zugelassen wurde.

Der Jurist mutmaßt, das Gericht wollte der Begründung aus dem Weg gehen, da es inzwischen viele namhafte Wissenschaftler gibt, die den Nutzen der Impfung in Frage stellen und die Grundannahmen des Urteils vom 10. Februar aufweichen.

Vosgerau stellt klar, es gebe hunderte, wenn nicht tausende Klagen gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die inzwischen beim BVG eingegangen sind. Es seien also eine Vielzahl von Pflegern und Ärzten betroffen, die geklagt haben. Die Ablehnung der Klage wäre in zwei bis drei Wochen in Rekordzeit erfolgt. Vosgerau streicht heraus, dass die Annahme einer Klage zur Impfpflicht für das Pflegepersonal gegeben sein müsste, da die verfassungsrechtliche Legitimation des Vorhabens überaus zweifelhaft ist und deren Nichtbefolgung das Berufsleben von zehntausenden Menschen beeinflusst.

Zwar ist das Gericht befugt, Klagen ohne Begründung nach Gerichtsordnung abweisen (§ 93d BVerfGG: “Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung”), jedoch gibt es im vorliegenden Fall eine Begründung, die offensichtlich unwahr ist. Denn das Gericht behauptet, die Beschwerde werde in der Sache nicht begründet, da sie den Begründungsanforderungen nicht genügen würde und die verletzten Grundrechte nicht einmal aufgeführt wurden. Dagegen verwehrt sich Vosgerau und bezeichnet diese Aussage als objektiv und frappierend unwahr, was er auch beweisen könne, da seine Begründung der Beschwerde außergewöhnlich umfangreich sei und die verletzten Grundrechte deutlich herausgearbeitet wurden.

Rechtsbeugung durch Richter des BVG?

Vosgerau spricht gar von Rechtsbeugung im Sinne des § 339 StGB, der hier unter Umständen zum Tragen käme, da die Begründung so offensichtlich falsch und unwahr ist. Dies sei ein gravierender Vorwurf seinerseits gegen die Richter, betont er. Es bedürfe einer vorsätzlichen Falschanwendung geltenden Rechts in einem besonders schweren Fall, damit der Tatbestand erfüllt werde. Nur falsche oder nicht nachvollziehbare Urteile würden hiervon nicht abgedeckt, weshalb es auch bisher keine Urteile in der bundesdeutschen Geschichte zu diesem Straftatbestand gebe.

Denn normalerweise seien die Begründungen der Ablehnung der Klage auch nicht objektiv unwahr, so die Argumentation Vosgeraus. Rechtsbeugung wird mit Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Wenn sich das Gericht schon entschließe, den Beschluss zu begründen, dann müsse die Begründung auch der Wahrheit entsprechen und dürfe nicht objektiv falsch sein. Derzeit prüft der Verfassungsrechtler, ob er eine Strafanzeige gegen die verantwortlichen Richter anstrengt. Die Anzeige von Verfassungsrichtern bei der Staatsanwaltschaft wäre ein Novum in der deutschen Geschichte.

Thematisierung ist journalistische Aufgabe

Es wäre nun an der Zeit, die vielen Verfassungsklagen, die bisher beim Gericht gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingegangen sind, auch journalistisch zu beleuchten, mahnt Vosgerau.

Aufgabe wäre es, beim BVG anzufragen, wie viele Beschwerden gegen § 20a IfSG bislang eingegangen sind, die nicht zur Entscheidung angenommen sind und wer die Prozessvertreter sind. Er empfiehlt, beharrlich zu bleiben, wenn das Gericht aus Datenschutzgründen die Auskunft ablehnen will. Die Journalisten wollen schließlich zu journalistischen Zwecken mit den Vertretern Kontakt aufnehmen, um über deren Erfahrungen zu berichten.

Der Druck auf das Gericht sei nun unbedingt geboten, da es hier um die Vernichtung von Existenzen der Betroffenen gehe. Das Gericht betreibe eine “Rechtsverweigerung” gegenüber den Betroffenen und der Gesellschaft, was einen moralischen und politischen Skandal darstelle, erklärt der Verfassungsrechtler.

Vosgerau geht davon aus, nicht nur seine Klage sei ordentlich begründet gewesen. Daneben gebe es vermutlich hunderte weitere Klagen, die eine ordentliche Begründung in der Sache aufweisen und Gehör verdienen – oder zumindest einer ausführlichen Klageerwiderung des Gerichts bedürfen.

Vosgerau berichtet über diverse E-Mails von weiteren Prozessbevollmächtigten, die genau die gleiche Erfahrung wie er selbst gemacht hätten: Ablehnung der Klage in Rekordzeit mit sehr ähnlich lautendem Satz zur Begründung der Ablehnung (“…ist unzulässig, weil sie Begründungsanforderungen nicht genügt”).

Der Widerstand gegen die Impfpflicht im Pflegebereich erstreckt sich aber bei weitem nicht nur auf den Rechtsweg. Inzwischen haben sich über 20.000 Ärzte, Therapeuten, Pflegekräfte, Erzieher, die zuvor organisiert in kleinen Initiativen über ganz Deutschland verstreut waren, in einer bundesweiten Initiative organisiert.

Wir vernetzen uns” wächst rasant. Jeden Tag kommen hunderte Menschen und andere Initiativen hinzu.


Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Mario Martin ist Ökonom und arbeitet als Software-Projektmanager in Berlin.

Bild: tina7si/Shutterstock
Text: mm

mehr von Mario Martin auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert